September und October 1621.
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Und die Religion betreffe. — Bern verspricht, wenn es von den Bünden ferner gemahnt werde, dieselben,insofern es die Zeitumstände immer erlauben, nicht zn verlassen, sondern das, was es denselben versprochenhabe, redlich zn halten. — Basel und Schaffhansen, obgleich mit den Bünden in keinem Bündnisse stehendund wegen ihrer Nachbarschaft nicht außer Gefahr, wollen auch in Zukunft alles Mögliche leisten, was zuErhaltung der christlichen Religion und der Ruhe im Vaterland dient. Herr von Montholvn soll im Namender vier evangelischen Städte schriftlich ersucht werden, sich der Sache mit Ernst anzunehmen, damit derTractat von Madrid zur Ausführung komme und die Ruhe in den Bünden hergestellt werde, mit dem Bei-h'gcn, daß man sonst die Blinde nicht von der Gewalt oder andern Tractationen abhalten könne, und daßuian ihnen im Fall der Noth und auf ihr ferneres Mahnen die nach Inhalt der Blinde schuldige HülfeBisten »verde. Obgleich wenig Hoffnung vorhanden ist, daß dieser Tractat werde vollzogen »verde», so hält»ian doch für rathsam, daß jede der vier evangelischen Städte die abgegebene Erklärung wegen AnnahmeTractats dem Herrn von Montholon nach seinem Begehren schriftlich und besiegelt zuschicke. Der ausgewissen Ursachen in die Erklärung aufgenommene Vorbehalt soll nicht weggelassen werden. Wem: aberHerr von Montholon wünscht, daß der Vorbehalt beseitigt »verde und man die Vertröstung erhält, daßalsdann die Exemtion des Vertrags ihre»: Fortgang nehmen würde, so könnte mau hierin willfahren, weilder Vertrag nichts enthält, »vas der Religio»: und der Freiheit der Blinde zuwider ist. I». Zürich thciltvertraulich mit, »vas seine Oberste»: und Hauptleute in den Blinde»: ihres weitem Verbleibens und der Heim-berufung wegen zu bedenken gegeben haben. Die Gesandten halte»: es nicht für thunlich, daß das zürcherischeKricgsvvlk heimberufen »verde, weil die Gefahr in den Bünden je länger desto größer sei; doch wird die^ache abermals den: Gutdünken Zürichs anheimgestellt.
SNK.
Münzcvnferenz.
Zürich. 1K21, 2. October (22. September a. K.).
Staatsarchiv Lucern. Absch. clo anno 1021 und 1622. Bd. XIV. toi. 76.
Gesandte: Zürich. Heinrich Balber Statthalter; Hans Ulrich Wolf, Heinrich Bräm, beide Scckcl.Deister; Hans Ulrich Stampfer, Wardein und des Raths. Lucern. Rudolf Pfhffer, Ritter, des Rathsü»d Wardein. Zug. Kourad Zurlauben, Alt-Ammanu und des Raths.
1) Lucern und Zug begehren von Zürich zu wissen, ob es der jüngst zu Zug gemachten Müuzvrdnunguachkommen »volle. Zürich antwortet bejahend, mit de»: Beifügen, daß es blos die Dublonen auf ?'/2 gutedulden gesetzt habe. Zugleich theilt es sein neues Müuzmandat mit, welches unlängst zu Stadt undLcmd publiciert worden ist. 2) Lucern wird ersucht, dahin zu wirken, daß auch in Uri, Schwhz und Unter-Calden jener zu Zug vereinbarte»: Miinzvrdnung nachgelebt »verde. Ferner wird auch nothwenig crach tetduß den: schädlichen Aufwechsel, der Hauptursache der Münzsteigerung, ernstlich gewehrt »verde; doch wirdZugesehen, daß die Kaufleute nicht allzu streng gehalten »verde»: können, insofern sie nur gute Sorte»:verwechseln; indessen soll mau ein wachsames Auge auf sie haben. 3) Die fremden ganzen und halben Dickensind nochmals gänzlich zu verrufen und die Orte, deren Gesandte jüngst zu Zug gewesen sind, haben sich