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September 1621.
haben würde; dessenungeachtet verspricht man für den Fall der Noch allen möglichen Beistand. !>» ^Antwort an die Bünde abgehen zu lassen, dafür hat Luccrn keinen Befehl, da keine ordentliche Obr>g"'vorhanden sei, an welche das Schreiben gerichtet werden könnte. Werde der Antwort nachgefragt, so ^man sich damit entschuldigen, daß das Schreiben an die acht alten Orte gerichtet sei, welche insges»""antworten müßten, «z. Es wird für nothwendig erachtet, daß die Gesandtschaft nach Rom „unerwa^des Proccsses" beförderlich abgehe, da gerade zu Constanz rathsam befunden worden ist, daß die Ges»"^'von dort abgehen sollen, und auf nächster katholischer Tagsatzung den Gesandten Instruction crthciltÄ. (S. u. Vier cnnetb. Vogteien überhaupt.) «. Nri bittet, daß man ihm bei diesen Unruhen durchPsisterleute noch eine größere Menge Getreide möge zukommen lassen, so viel das Schiff ertragenk. Zug stellt wegen der Churer Dickpfenninge einen Antrag; man läßt es aber gänzlich bei dem j»"!"^Zuger Abschied verbleiben, weil, was zu Zug verabredet worden ist, gänzlich erfolglos wäre, wenn >»""einem Orte dem Abschied entgegenhandelte.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrcschaftsaiigclcgcuhcitcn!
Vier cnnctli. Aogteien iibcrh. «I. Art. 03. Handel und Verkehr.
Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzcrercmplar entnommen.
SO«.
Cvnfercnz der IV evangelischen Städte.
Aaran. 1V21, 14. September (4 a. K.).
Staatsarchiv Zürich, «vst. XII. i»l. tol.lv».
Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Statthalter; Hans Georg Trebel, des Raths. Bern- ^Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Hans Rudolf Horn, beide des Raths. Basel. LukasSt. Martin, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Pcyer, Statthalter.
». Zürich hat den übrigen Städten das Schreiben, welches die III Bünde an die evangelische»^^gerichtet haben, mitgctheilt (S. Absch. 197 o.), dcßgleichen tvas seine Obersten und Hauptleutc aus de»berichtet haben, sowie auch die Antwort des Herrn von Montholvn auf die ihm des Tractats vo» ^halber zugeschickte schriftliche Erklärung. Es wird beschlossen, das Schreiben der III Bünde jetztbeantworten, sondern zu warten, bis man die Erklärung der Gemeinden vernimmt. Den ^i»^ ^anheimgestellt werden, in der Sache zu thun oder zu lassen, tvas sie selbst als das Beste erachte». ^diese Freistellung den Bündnern mitgctheilt wird, soll Zürich die übrigen Städte von dem in Ke»»t»^was ihm über den sernern Entschluß der Bünde mitgctheilt wird. Jede Stadt wird alsdann Zürich vo"'Gutachten in Kenntnis; setzen, damit man den Bündncrn Bescheid geben könne. Zürich erinnert ,sehr es seit Jahr und Tag mit Volk, Geld, Munition und Proviant über seine schuldige Pflicht de» ^-.sbehülflich gewesen sei, tvas für eine Gefahr ihm von Oesterreich durch die Aufhebung des freie»begegnen könnte, wie denn bereits des Salzes halber gegen seine Unterthanen in der Grafschaft 6^Anfang gemacht worden sei. Es bittet deßhalb die übrigen Städte, insbesondere Bern, weiter ih>zu thun und die Bünde nicht zu verlassen, weil das, tvas an diesem Orte geschehe, das gemeine