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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1021.

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Ringler, Bürgermeister; Haus Lukas Jseliu bei St. Marti», des Raths. Schaffhauscu. Hans KonradPcher, Statthalter. Appenzell-Außerrhoden. Kvnrad Zellweger, Laudauuuauu.

Die papistischeu Orte habeil von einer zu Luceru gehalteneu Tagsatzung aus den Besuch der Tagleistung,welche wegen der Wirren in de» Bünden auf diese» Tag nach Baden ausgeschrieben wurden war, abgelehnt undchren Entschluß über die von den französischen Nmbassadoreu gethanen Prvswsitwnen dem Herrn von Montholon5ür sich allein eröffnet. Derselbe hatte Zürich veranlasseil wollen, seine Gesandten auch nach Luccrn zu schicken,was um allerlei wichtiger Ursachen willen nicht gescheheil ist. Dafür hat aber Zürich die evangelischen OrteZu eüler Zusainnieukunft berufen.Zürich berichtet, wie schimpflich die Gesandten der III Blinde auf der^gsatzung zu Luceru behandelt worden seien, und theilt den Abschied der zu Lucern gehaltenen Tagsatzungwst, welchen es von vertrauten Orten zur Hand gebracht hat, desgleichen einen darüber verfaßten Berichtu»d die Copie eines Schreibens, welches an die Könige von Frankreich und Spanien zu schicken beschlossenllwrde. Obgleich in dem Bortrag, welchen Herr von Montholon jüngst zu Baden gehalten hat, allerleiAnlaß zu wichtigen Bedenken gefunden worden ist, so erachten es die Gesandteil doch für besser, in die^gehrte Handhabung des z» Madrid geschlossenen Vertrages cinznwilligen, hauptsächlich deßhalb, weil dieMl Bünde denselben freiwillig angenommen haben (S. Absch. 188 Aiunerk.) und deren Gesandte, als sie zuZürich wareil, die evangelischen Orte ersucht habe», den Bertrag gut zu heißen. Die Einwilligung soll^wer mit dem Vorbehalt geschehen, daß der Vertrag nichts enthalte, was den Bündnissen, welche das eine"dn andere Ort mit den Blinden hat, widerstreite, daß man die III Bünde bei ihren geistlichen und welt-lichen Freiheiteli lasse» wolle und man, wie Basel verlangt, zu Handhabung des Vertrags nur gütlicheMittel anzuwenden schuldig sei. Diese Einwilligung wird man dem Herrn von Montholon, der sichwieder in die Bünde begeben wird, durch eine Botschaft mündlich mittheilen lassen; zugleich soll ihm zu^müthe geführt werden, welche Wichtigkeit dieses Geschäft und der Paß im Veltliu für die Krone Fraul-ich habe. Wenn die Bünde in ihrer Roth verlassen würden, so könnten sie leicht ganz auf die spanische^Ate gebracht werden. Mit Bedauern bemerke man, wie durch ihn Alles nach der papistische» Orte GefallenZugerichtet worden sei, und wie wenig man auf die übrigen evangelischen Orte, die es mit Frankreich jederzeit gutliueint haben, Rücksicht genvnime» habe. Bevor man den beiden Ambassadvren diesen Entschluß mitthcilt,ird man zu erfahren suchen, ob dieselben, wie auch der päpstliche Nuntius und der Ambassador des Erz-^wrzogs Albert sich wegen des in Spmüen gemachten Traetats zu Luccrn vollends verglichen haben, obMcser, wen» die evangelischen Orte dessen Handhabung versprechen, ungeachtet der abschlägigen Antwort^ stopistischen Orte,') ausgeführt und den Bünden das Veltlin werde restituiert werde». Dergleichen wirdwan die Meinung des französischen Ambassadors zu vernehmen suchen, durch welche Mittel die Bünde zuchrem Versprechen angehalten werden sollen, falls sie den Tractat nicht halten. Schasfhauseu wünscht, daß^u Iii Bünden ihre Erklärung schriftlich und besiegelt abgefordert werde. Jedes Ort wird auf Mittwoch^u 10. August (1. a. K.) eine einfache Botschaft nach Zürich schicke», damit mau hernach insgesanimt mitMäander »ach Chur reiten könne. Weil die papistischen Orte sich in dieser Sache getrennt und zuwider dem^penössischeu Brauch und zum Nachtheil des Vaterlandes sich besonders bcrathcn habe», so soll ihnen auf^chster gemeinsamer Zusammenkunft dieses Benehmen ernstlich vorgehalten und verwiesen werden. Wegen derZ" Lucern erfolgten schlechten Antwort und weil Frankreich die Sache der III Bünde nicht, wie man erwartete,fördert hat, könnten dieselben leicht in Kleinmuth gerathe» und Spanien gegenüber etwas eingehen, dasA)»c» nnd ^m evangelischen Wesen uachtheilig wäre. Zürich wird deßhalb in aller Orte Namen an die