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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni 1621.

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zu wählen, welcher die Fchlbaren nach Verdienen zu bestrafen hat; ein jedes Ort soll scmem Fahuletn m-wem Schreiben nachdrücklich zu Gemttthe führen, wie es sich zu verhalten habe, und uberd. sollen dreauf die Jahrrechnuug nach Lauis reisenden Gesandten die Hauptleute "mahnen, Mannszucht zu ha m.«. Mau läßt es bei dem bewenden, was wegen des Commissarius zu Bellenz und der Landvogte m Bolleuzuud in Niviera der .uonatlichcu Verehrung halber zu Brunnen verabschiedet worden cht; doch imrd demOberst von Beroldingen befohlen, den Hauptleuten, ivas solches sein möchte, inuezubehalten und demCmmnissarius und den Landvögten zu überantworten. «?. Jeder Gesandte wird zu beruhten wchsen, daßEiner aus Bünden, der jetzt zu Bellenz gefangen sitzt, ungebührliche Reden gegen du Obr.gkett ausgestoßen hat.

184.

Mi'mzcouserenz.

Zug. 1V21, 21. Juni (11. a. K.).

Staatsarchiv Lucern. Nbsch. ä» anno 1021 und 1022. Bd. XIV. toi. 44.

Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckclmeister; Hans Ulrich Stampfer, des Raths. Lucern.Jakvh Sonnenberg, Ritter, Schultheiß uud Pauuerherr. Uri. (Nicht angegeben.) Schwyz. Gilgb'^schherz, Landammann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann, von Obwaldcn; Kaspar Leu,Statthalter, von Nidwaldcn. Zug. Martin Schmid, Amman»; Kourad Zurlauben, Ulrich Hcggli, beidett'Aminänner; Kaspar Brandenberg, Statthalter; Beat Heinrich, Beat Jakob Motzenberg, beide des Raths,^^kffhausen. Hans Kvnrad Peher, Statthalter. Stadt St. Galle». Christoph Büffler, Zeughcrr.

Diese Zusammenkunft ist durch Zürich veranlaßt worden, um den Uebelständen im Münzwescn zusegnen,Zuerst wird beschlossen, daß das Münzen der ganzen und der halben NeichSthaler in der Eidge-^^»schaft eingestellt sein solle. Hierauf tragen etliche Gesandte darauf an, daß keine ganzen und halben'"w mehr und überhaupt nicht höher als bis zum Batzen gemünzt werden solle; andere hingegen, daß mandein Münzen fortfahren könne. Die Gründe für beide Ansichten wird jeder Gesandte zu berichten wissen;^ Beschluß darüber wird auf die Jahrrechnung zu Baden verschoben. Falls den Obrigkeiten beliebt, sernerb"uze und halbe Dickpfeuuiuge münzen zu lasse», soll dieß in dem Schrot geschehen, der im Januar zu Zug^ gesetzt worden ist. Was die kleiner» Münzen betrifft, so mögen die Obrigkeiten ihren Gesandten auf künftigeBrcchmmg deßwegen Instruction geben. Man vereinigt sich sodann dahin, alle ausländischen ganzen^ halben Dicken zu verrufen und diejenigen, welche dergleichen schlechte Mimzeit ins Land bringen und^tzen andere gute Sorten einwechseln, mit ConfiScation des ganzen Geldes zu bestrafen. Davon sollenThcile den Obrigkeiten, ein Theil den Angebern zugestellt werden. Den Orten, welche schlechte Münzennicht nach dem eidgenössischen Schrot präge», soll geschrieben werden, daß man ihre Münzen nvth-^ verrufen müßte. Wenn auf der Jahrrechnung beschlossen wird, ferner ganze und halbe Dicken

'"unzen, und die übrigen Orte den Schrot der eidgenössischen Münzen annehmen wollen (jedoch mitGepräge, damit dieselben von dem gemeinen Mann erkannt werden), so will man solche auch ferner^ lassen. Fiir die goldenen und silbernen Sorten wird auf Gutheißen der Obrigkeiteil hin folgende

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