208 Juni 1621.
Die Gesandten von Bern und Freiburg ersuchen Solothurn, den auf den beiden zu Bern gehaltene»Münzconferenzen aufgestellten Bestimmungen beizutreten. Nach reiflicher Vcrathnng antwortet der Ncüh,das; er in Berücksichtigung der vielen zu besorgenden Confusioucn bei seinem Bern früher mitgetheiltc»Entschlüsse verbleibe, nämlich: In Beziehung auf die Evaluation der groben Gold- und Silbcrsvrten kön»cer sich den beiden Städten anschließen, wiewohl er es gerne gesehen hätte, wenn man bei der vorjährig^Evaluation geblieben wäre oder die Sache nochmals behandelt hätte. In die Verrufung der eidgenössischeganzen und halben Dicken, der Schillinge und Pfenninge könne er nicht einwilligen, da seine Unterthanc»mit den Nachbarn, dem Haus Oesterreich, Basel und andern Ständen, bei welchen kein anderes GeldDicken im Verkehr seien, handeln und wandeln müssen und die andern Orte der Eidgenossenschaft ^Verrufung ihrer Dicken übel aufnehmen würde«;. Der Rath schlägt der Dicken halber vor, man solle diegeringhaltigsten und neulich geprägten auf die Probe setzen und jedes Stück nach seinen; Werthe taxiere»und so in; Cursc lassei;. Ferner taxiert der Rath 4 Lucerner oder dergleichen Schillinge zu 1 Batzen12 Rappen auch zu 1 Batzen. Die bisher von Bern und Frciburg geprägten ganzen und halbe«; Batze»/Kreuzer und halbe«; Kreuzer will er in; bisherige«; Curse belasse«;, behält sich aber vor, unwährschafte M«i»Z^der beiden Städte, die nicht nach de«; Bestimmungen der früher«; Abschiede geprägt sind, abznr»^überhaupt i«; Zukunft a«; de«; getroffenen Bestimmungen zu mehren oder zu mindern. Die Gesandte«; Bcr»^und Freiburgs nehmen diese«; Bescheid all roksrouckum.
Confercnz von Uri, Schwyz, Unterwaldeir und Zug.
Altorf. 1«2l, 19. Jnni.
LandcSarchiv Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Emanuel Beßlcr, NittelAlt-Landammann und Pannerherr; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann; Melch'^Megnet, Alt-Landammann und Landshauptmann; Heinrich Trösch, Alt-Landammann; JohannTanner, Ritter, Statthalter. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Leoichard Bttelcr, Landschmb^'Unterwalde«;. Melchior Jinfeld, Ritter, Pannerherr, vv«; Obwalden; Johannes Lussi, Ritter,Landammann, vv«; Nidwaldc«;. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; k>l. Jten, Seckelmeister.
». Landammann Lussi referiert überfeine mit dcin.Gubernator zu Mailand gepflogenen Verhandln»!^'i«; Betreff der Fähnlein, welche dermale«; zun; Schutze der Gerichte und des Gebiets der Orte, von; Guber»^besoldet, sich aufgestellt befinde«;; zugleich wird auch über die letztes Jahr, nameutlich iu Folge der 6^»rbesetzung aufgelaufenen Kosh«; berathschlagt. Dein Gubcrnator wird der Dank ansgesprvchen, sowie c»^dem Landammann Lussi. Ferner soll jedes Ort seine specisicicrte Rechnung über seine Ansprücheder früher«; Grenzbesetzuug stelle«;, sie Hon Hieronymus Casati ratisiciere«; lasse«; und eine«; Gesandte»derselbe«; zu»; Gubcrnator abordnen; diese Gesandten solle«; de«; 10. August i«; Bellenz zusammenttch^K». Da der Commissarius von Bellenz abermals die Soldaten der daselbst stehende«; Fähnlein e>>"ungebührlichen Benehmens anklagt, so werde«; die Hauptleute beauftragt, eine«; oberste«; Nichter und