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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April und Mai 1621.

könne. Nichtsdestoweniger wird an Zürich frenndlich geschrieben, durch diese Sendung werde die gehoffteFriedcnshandlung und besonders die bevorstehende Vermittlung der französischen Ambassadoren eher gehindert,dein Kriege Vorschub geleistet und etwa einer fremden Macht Anlaß geboten, sich des Passes zu bemächtigen-st>. In Betreff des Aufbruchs der zehn eidgenössischen Fähnlein, welche der Gubernator zu Mailand besoldenwill, wird einhellig beschlossen, daß dieselben nur defensiv zur Erhaltung der eidgenössischen Grenzen undPässe gebraucht werdeil sollen. Dem Oberst und den Hauptleuten soll bei Strafe verboten werden,irgendwie offensiv gebrauchen zu lassen; sie sollen auch darauf einen Eid leisten und der Oberst zu Erhal-tung guter Ordnung mehr beim Regiment bleiben. Die Fähnlein sind der Mehrzahl nach in die GrafschaftBellenz und die umliegenden Flecken zu legen, auch vom Herzogthum Mailand aus genügend mit Proviantund Munition zu verschen. Sollte inzwischen etwas Anderes vorfallen und der Fähnlein halber etwasbegehrt werden, so soll dieß vorher an die Obrigkeiten gelangen. Fremdem Volk ist der Paß nicht »ickstzu gestatten. Den Gubernator läßt man um Auszahlung der Pensionen ersuchen, v. Die zwei Feldstücklei»der Landschaft Livinen, die früher wider die Banditen gen Lauis geführt worden waren, sollen der Land-schaft wieder zugestellt werden. «R. Weil unter den Dicken und halben Dicken große Ungleichheit sich zeigt,werden nochmals die Churer und andere ganze und halbe Dicken, die nicht in oer Eidgenossenschaft geschlagenworden sind, bei Cvnfiscation gänzlich verboten. Lucern wird ersucht, über die Ausführung dieser Verord-nung zu wachen.

Die Namen der Gesandten aus dem Nidwaldncrercmplar.

178.

Münzcvnferenz von Bern, Freiburg und Solothurn.

Bern. 1K21, 17. Mai.

KantonSarchiv Frciburg. Jnstrucliomnbuch. Vd. 17 und Ralhsprolokoll vom 1k. Moi 16S>.

Da Solothurn nicht in allen Punkten den auf letzter Münzcvnferenz gemachten Bestimmungen beitrete»will, auch Bern nicht der Ansicht ist, daß man die von den drei Städten geprägten Batzen und Kreuzer abschätw'und bei den neuen guten einen Unterschied in dem Schlag machen sollte, wird diese Confcrcnz zusammenberufen, auf welche Frciburg Heinrich Lamberger und Jakob Bumann, beide des Raths, abordnet. Derrufung der eidgenössischen ganzen und halben Dicken halber bleibt bei dem frühern Abschied. Der Gcsa»^von Solothurn macht Hoffnung auf den Anschluß seines Ortes. Den übrigen Orten schreibt man, ob siefalls aufhören möchten, Dicken zu schlagen und sich der Münzen halber mit den drei Städten vergleichen. ^Betreff der Valvation und der Bezeichnung der neuen Münzen läßt man, da Bern sich zu der We>»»»^Freiburgs nicht hinneigen will, einfach beim Abschied verbleiben. Dieß der Inhalt der Relation dcS Gesan^»Lamberger. (Der Abschied hat sich nicht vorgefunden.)