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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April 1621.

Anmerkung. Der Abgeordnete Heinrich Brcim schickt <t. ct. 23. Mörz a. K. die Artikel nach Zürich,welchedie spanischen Gemeinden im obcrn Bund" hätten beschwören müssen. Sic sind folgenden Inhalts1) Beide Religionen sollen frei geübt werden können unter Vorbehalt der Privilegien jedes Bundes, Gerichtes undjeder Gemeinde. 2) Sie wollen den Bundesbricf gemeiner III Bünde steif und stets halten; alle Artikel,die demselben zuwider tractiert und beschworen worden sind, sind aufgehoben. 3) Weil die mit Spanienaufgerichteten Artikel gemeiner Freiheit nachthcilig sind, werden daS darüber gegebene Mehr, Brief undSiegel aufgehoben und widerrufen. Sie schwören, daß sie zu keiner Zeit dieselben oder dergleichen schädlicheKapitulationen und Bündnisse weder mit Spanien noch mit Venedig oder andern Fürsten annehmen wollen.4) Sie schwören, einander mit Gut und Blut zu helfen daS verlorene Land, Müusterthal,Grüs", Vcltlinund was der Grafschaft Eleven gehört, mit Hülfe der Bundesgenossen, des Königs von Frankreich und derEidgenossen, wieder zu erobern und in den alten Stand zu bringen, alle Bündnisse zu halten, auch die ErbeiM-gung mit dem Hause Oesterreich, insofern dieselbe auch von ihm gehalten und daS widerrechtlich ihnen abge-drungene Land restituiert wird; endlich daß die ungehorsamen Gemeinden des obern Bundes in Betreffder Kosten, welche man ihnen zu zahlen auferlegt, sich au die Gnade und den Willen gemeiner III Bündeergeben sollen. ^Staatsarchiv Zürich Tr. 179. 2. 29sj Dem Abschiede sind mehrere Berichte über dieVorgänge in Bünden beigelegt. 1) Kurzer Bericht des Verhaltens der süusörtischcn Fähnlein, nachdem sie i"diese Lande der III Bünde kommen. 2) Glaubwürdige Copie eines bei den Schwyzern der fünf Orte hintcr-lasscnen, in Goffern gefundenen Briefs w. von Hans Peter Schlinigcr. 3) Eine Kundschaft über das Ver-halten der fünf Orte in den Bünden, welche Oberst Steiner hat einnehmen lassen.

Confermz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. 1K2t, 2. April.

LandcSarchiv Schwvz.

Gesandte: Uri. Emanuel Veßler, Ritter, Landammann und Pannerherr; Melchior Megnet,Landammanu und Landshanptmann. Schwyz. Heinrich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr!Martin Betschart, Alt-Statthalter; Johann Gilg Anfdermanr, Seckelmeister. Nidwalden. Johau"Lussi, Landammann; Johann Zeig er, Statthalter.

z». Diese Conferenz wurde von Schwyz nw'gcn derAngelegenheit" ausgeschrieben, welche in Blinden denFähnlein der Orte unlängst widerfahren war. Da die ans dem Calankerthal den Fähnlein der katholisch^Orte Beistand geleistet haben, so ist zu besorgen, die Bündner möchten unter dem Schein, dieses Thal inGehorsam zu bringen, den Vogteien und den Besten zu Vellenz Schaden zufügen. Es wird daher nothwendißcracbtet, die Pässe Bellenz, Ursern undim Mcyen" (Meienthal?) zu verwahren, dem Oberst von Berolding^den Auftrag zu geben, den Gnbernator zu Mailand zu vermögen, an genannte Orte eine Besatzung Z"legen,da man dann zwei Fähnlein nach Ursern, eine Anzahl in Meyen und gegen 299 Mann in ^Schlösser zu Bellenz und in die Stadt legen sollte, oder etwa ein Fähnlein nach Bellenz und eins inV"llenz." Ferner soll Miron davon benachrichtigt und auch um Erhaltung dieser Mannschaft angegcwg^werden, ll». Jedes Ort soll dein Oberst von Veroldingen den Auftrag geben, um die beim letzten Austn^aufgelaufenen Kosten, sowie um Ausbezahlnng der Pensionen und Bezahlung der durch die Besatzung Z"