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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Novrmber 1620.

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immer noch i»,erörterten Streitpunkte keine Antwort gegeben habe, wie man sie erwartete. Da jedochdie baldige Ausgleichung dieser Streitigkeiten ans gütlichem oder rechtlichem Wege in Aussicht stehe und esdie Orte schimpflich wäre, wenn fremde Fürsten den Frieden in Bünden machten, so vereinbart mandahin, mit Absendung der Gesandtschaft noch einige Tage, nämlich bis zum 19., zuzuwarten. Uri,^M)z Obwalden sind dazu nicht ermächtigt. Es wird dich an Zürich geschrieben und dasselbe noch-mals ermahnt, in Betreff der noch unerörterten Streitigkeiten mit einer bessern Antwort zu begegnen.Dabei wird auch bemerkt, daß man, falls mehr als die 200 zu Baden bewilligten Musketen durchgeführtMerdeu sollten, solches nicht gestatten werde. Dem spanischen Ambassadvr wird mitgetheilt, daß er, weil die^ache in den Bünden auf gutem Wege sei, die Hand nichts abziehen, sondern den katholischen Fähnlein mitm»em Vorschuß von Geld an die Hand gehen mochte, indem sonst Alles zu nichte werden müßte. OberstBeroldingen oder Laudammann Lussi soll mit dem Geld, da? zu Mors angekommen sein soll, abge-smtigt werden, um die Häupter der katholischen Fähnlein von dem Entschluß in Betreff der Gesandtschaft zu^uachnchtigeu und ihnen freundlich zuzusprechen. I». Was die Zurückberufung der Fähnlein in den Bündentrifft, ^ wird obigen Abgeordneten überlassen, je nach Umständen zn verfügen, was das Thunlichste seindie Zurückbcrufung soll aber nicht geschehen, bevor Zürich und Bern die Ihrigen abgerufen haben.Den in die Bünde reisenden Gesandten soll ein Schreiber von Lueern oder Uri mitgegeben werde»,'l- (S.

u. Engelberg.)

Eiigelberg.

Man sehe auch im Abschnitte Schirmortsangclcgenheitcn:«1. Art. 41.

Die Namen der Gesandten aiis dem Schwyzcrcremplar.

Conforonz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn sAppellaztag).

Schwyz. UZ. und 17. November.

LniideSarchi» Nidwaldcn.

Gesandte: Uri. Walther Baldegger, Landsfähnrich; Heinrich Albrecht, beide des Naths. Schwhz,Ml Frischherz, Landammann; Jost Schilter, Alt-Landammann; Fridolin Horrat, Leonhard Niedervst,^ "b Schuiidig, alle des Naths. Nidwalden. Crispinus Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann;^^)a»n Ug Hrmcgg, des Raths.

, (S. u. Bellenz ic.). «I. Auf den Anzug, daß die Schiffleute an den Schiffländen Unge-

^lichcs fordern, beschließt man unter Vorbehalt obrigkeitlicher Einwilligung auf den 15. Dccember eine^ llM'nz nach Brunnen anzusetzen und von den Schiffleuten jedes Ortes Abgeordnete dazu zu bescheiden,tcn^' ^ Bezahlung der durch deu Aufbruch der Landesfähnlein verursach-

st/. ^^n soll Uri bei dem spanischen Ambassador und Oberst von Beroldingen gelegentlich am mailändi-^ Hvf anhalten, i. in. (S. u. Bellenz w.).

Man schc auch im Abschnitte Henschastsaugclcgcnhcitcu:

Acllcnz :c. »-«, vi, 1, in. Art. 133—142.

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