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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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October 1626.

Eidgenossen zu besonderem Gefallen habe es wegen des Tscherlizischen Handels durch sechs Orte einen güt-lichen Vergleich entwerfen lassen, der ohne Erfolg geblieben sei. Nach Inhalt der mehrmals gethanen M-clarativn wolle es den Streit gütlich oder rechtlich beilegen lassen. Beide Städte wünschen, daß man a»fdiese Erklärungen hin die Gesandtschaft von den XIII Orten und Wallis in die Bünde an die Hand nehmeund die Instruction für dieselbe entwerfe. — Die katholischen Orte verstehen den letzten Abschied anders!sie »vollen, daß die unerörterten Streitigkeiten wirklich beigelegt »Verden, gütlich oder nach eidgenössischemRecht; erst wenn dieß geschehen sei, gedenken sie ihre Gesandten in die Bünde abzuordnen, »vo dießnmldas Feuer und die Roth nicht so groß sei. — Bern erklärt, »venu man die Gesandtschaft bewillige, so »vollees die erbeteneil Sätze nochmals einen gütlichen Vergleich versuchen lassen; bleibe derselbe fruchtlos, so seies bereit, nach Inhalt der geschehenen Erklärung das Recht walten zu lassen. I». Die katholischen Glarnerverwenden sich dafür, daß die Gesandten von Zürich und Lucern, die in ihr Land reiten »verde», weiMkeine gütliche Vermittlung zu Stande komme, eineil rechtlichen Spruch thun. Die evangelischen GlarnMsind der Ansicht, daß das Recht »loch nicht an der Zeit sei, falls die gütliche Handlung frnchtlvs bleibedenn leicht könnte solches ihren Freiheiten zum Nachtheil gereicheil; hingegen hätten sie nichts dagegen,»venu die Sätze die Güte versuchten und sich >in den Verträgeil, Gewahrsamen und Gebräuchen umsähen-Zürich und Bern bleiben bei dem in dieser Sache ergangenen Abschied und bei ihrer Protestation lind wer-den ihre Sätze ins Land reiten lassen. Die katholischen Orte halten sich an den zu Zug gemachten Abschiedund unterstützen das Begehren der katholischen Glarner. Schaffhausen und andere evangelische Orte erkläre»sich dafür, daß die Ehreilsätze sich, »venu die Güte ohne Erfolg sei, entweder rechtlich aussprechen oder aberje nach Befinden die Sache an das unparteiische Recht weisen sollen.. «. Glarus bringt die ausstehende»französischen Zahlungen zur Sprache. Die Gesandteil der übrigeil Orte sind darüber nicht instruiert; desse»-ungeachtet wird auf Gefalleil der Obrigkeiten bin beschlosseil, daß die Abordnung von den XIII Orte»abgeheil lind aus einfacher Botschaft, nicht stärker als selbdritt, bestehen solle. Wenn vorher keine Sati^faction erfolgt, so »Verden die Gesandten am Abend des I.Januar a. K. in Solvthurn eintreffen. Dortwird inan mit dem Ambassador reden und ihn um Empfehlungsschreiben ersuchen. Jedes Ort wird fi»»Gesandten genügend instruieren und dabei die im Jahr 1619 entworfene Jnstrnction zu Rathe ziehen. DirGesandten sollen beeidigt »verde», daß sie nur um obrigkeitliche und keine Privatsachen sollicitiere». We»"das eine oder an dere' Ort sich abwendig machen läßt, so soll die Abordnung dennoch stattfinden. Ä. 1) Zür^erklärt, seine Herren und Obern hätten sich dahin entschieden, daß die schtvebenden alten Händel vorgenom>»e"und gütlich oder rechtlich entschieden »Verden sollen; es will anhören, was man hierüber vorbringen wirb,und alsdann mit gebührendem Bescheid begegnen. Wenn aber die Abordnung der XIII Orte und vo»Wallis in die Bünde beförderlich vvrgenvmmen »verde, habe Zürich nichts dagegen. 2) Bern gestattet zu ^sonderm Nespect gemeiner Eidgenossen, daß die Ehrensätze, die vormals in dem Bern-Freiburgischen Ha»d^gearbeitet haben, eineil gütlichen Vergleich entwerfen, in welchem Falle sie ihre Herren und Obern darüberbenachrichtigeil »verde». — Die katholischeil Orte erkläreil sich zuletzt damit einverstanden, obgleich sie es liebergesehen Hütten, wenn die Sätze vollkommene Gewalt gehabt hätten, rechtlich abzusprechen, falls gütlichVcrgleichsversuche nichts verfangen sollten. 3) Die vier evangelischen Städte und Außerrhoden mache» siä). anheischig, ihren Neligionsgenossen in Glarus zu schreibeil, sich der Gegenpartei etwas zu nähern. 4) Freib»rgwünscht, daß man ihm zu der begehrten Theilung verhelfe, wenn der gütliche Vergleich erfolglos bleibe-Hierauf thun sich die von Bern und Freiburg erbetenen Sätze, die auch bei der im März gehaltene"