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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Oktober 1620.

einander versprechen, getren daran zn halten, sowie daß dieselben allen andern Bündnissen vorgezogen werde»sollen. Zürich und Bern weisen nach, daß sie die Beseitigung der schwebenden Streitigkeiten schon langegewünscht haben, jenes des Streites wegen der thurgauischen Herrschaften, dieses des die Theilnng derHerrschaften mit Freibnrg betreffenden Spans. Der Streit endlich zwischen den Katholischen und den Evangeli-schen in Glarus sei seiner Erledigung, nahe. In Betreff der Vorgänge zn Uznach will Zürich es bei dBbewenden lassen, worüber man auf der Conferenz zn Zug sich geeinigt habe, und was dort abgeredet wordc»sei. Daß in Bünden das Kriegsvolk Kirchen beraubt haben solle, bedanre man sehr; jedenfalls sei es nichimit Wissen und Willen der Obersten und Hanptleutc geschehen; die Schuldigen erwarte die gebühre»^Strafe. Den Vorwurf, daß sie durch ihren Zuzug das fremde Kriegsvolk herbeigezogen hätten, weisen si^durch die Thatsache zurück, daß die III Blinde schon vorher in das Veltliu gezogeil sind, daß ans der Fest»»!?Fuentes auf sie geschossen, und daß das Münsterthal bereits vom Hanse Oesterreich eingenommen wordc»sei. Nochmals verwendet sich Zürich dafür, daß die Abordnung von den acht Orten stattfinde; alsda»»wolle es gerne auch zur Beilegung der andern Streitigkeiten Hand bieten; leicht könnten sollst nicht lWdas Veltlin, sondern gemeine III Bünde die Beute fremder Fürsten lind Herren werden. Den Landfricdc»begehre man aufrecht und redlich zu halten. — Die sieben katholischen Orte tadeln es, daß man den fre»»^liehen Vortrag, welchen die französischeil Ambassadoren auf der letzteil Tagleistung gehalteil, nicht beantwortehabe; darum seien dieselben trotz der Einladung dießmal nicht erschienen. Ueber das ungeziemende Ve»c^men des zürcherischen und bernischen Volkes während des Durchzuges wird ein schriftlicher Bericht verlest»'Lucern, Schwhz und andere beleidigte Orte sollen an ihrer Ehre repariert und das in den Bünden gestohlBKirchengut restituiert werden. Ueber den Verlauf zu Uznach gedenke Schwhz durch Glarus unparteiischJnformativn einzuziehen, Bern möge diesem Actus beiwohnen, damit nachher sich niemand zu beklagen ha^'Die Kosten, welche durch die zu Uznach ergangenen Drohungen verursacht worden seieil, werde mandenen, die sie verursacht haben, fordern. — Zürich und Berit erwidern, die Ambassadoren seien, s»^ihnen bekannt, durch vier ausgeschosseue Herren von dem, was man verabschiedet habc, benachrichtigt w>Bden. Die Klagen über das Kriegsvolk könne man nicht in allen Theilen glauben; der Beklagte müsse a»^angehört werdeil. Auch Zürich behalte sich die Kosten wegeil des Verlaufes zn Uznach vor. Wie man »^ihren Religiousgenosseu im Veltlin umgegangen, sei bekannt; das vergosseile Blut werde seiner Zeit zu Gott >»"Rache schreieil. — Da die katholischen Gesandten zu Absendung der Gesandtschaft keinen Befehl haben,wollen sie Alles Gott befohlen haben, machen aber darauf aufmerksam, daß bei längerem Zögern f»c«^Fürsten und Herren ihren Vortheil zum Schaden der Eidgenossen finden könnten. — Glarus will sichdieser Sache neutral verhalten und die besteil Mittel aufsuchen helfen, wie dem Uebel am ehesten abgeht'werden könne. — Freibnrg beklagt sich weitläufig über das Verhalten Berns in dem Tscherlizerstrc^'— Wallis berichtet, daß es eine Gesandtschaft in die Blinde geschickt habc, um gründlichen Bericht Z»halten. Es wünscht, daß dem um sich greifenden Feuer durch rechtzeitige Maßregeln begegnet werde; st^könnten sonst fremde Fürsten den Fuß weiter setzen und, wenn den Veltlinern ihre Nebellion gelingdie Unterthaneu diesseits und jenseits des Gebirges Aehnliches versuchen. — Die Meinungen zerfa^"nun in zwei Gruppen; die Einen wollen zuerst den III Bünden helfen und dann die innern Streitigst^"beilegen, die Andern den umgekehrten Weg einschlagen. Man vereinigt sich schließlich dahin, auf So»»^den 18. des laufenden Monats eine Tagleistung der XIII Orte lind Wallis nach Baden anzusetzen.Ort wird seine Gesandten dafür instruieren, die alteil schwebenden Streitigkeiten, das Bern-Freibiu'gsi^