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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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163
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Octvber 1620. 163

M)üm?pf, Bürgermeister; Sebastian Schvbinger, des Raths. III Bünde. (?) Wallis. Michael Ma-

grandt sMagcran?), Meyer zu Lenk; Franz Hengartner, Pannerherr zu Siders. N otweil. Lukas

ttnhcr, Bürgermeister; Georg Kelli, Zunftmeister. Biel. Ztiklaus Hci??richer, Bürgermeister.

Diese Zusammenkunft ist in Folge eines von Wallis an Zürich ergangenen Schreibens veranstaltet »vor-

k"' um zu berathen, tvie dem Unwesen in den Bünden abgeholfen., ihr verlorenes Land wieder erobert

und bei N„j^xeit wieder hergestellt »verde?? könne. — Nach der üblichen Begrüßung erzählt

"l'gmneister Holzhalb umständlich, was sich bis auf diese Zeit in den Bünden zugetragen hat, was wegen

Durchzuges geschehen sei, und wie bereits fremde Fürsten der Sache sich annehmen und einige Orte die-

Mc st, ihre Gewalt gebracht haben; der Zuzug der Beruer habe aber die Ruhe nicht herstellen können.

^ Ansuchen der sieben katholischen Orte, die Hülfesenduug einzustellen, habe man nicht entsprechen können,

^ die Roth in den Bünden so groß gewesen sei, und weil die zwei Städte bei den geschworenen Büud-

wssei? gemahnt worden seien. Nichts destoweniger habe man erwartet, daß die Abordnung einer Botschaft

M den bezeichneten acht Orten stattfinden werde.') Seit dein Ursprung der Eidgenossenschaft habe nichts so

^gliches sich zugetragen und so viel Ungelegenheit verursacht, als das bündnerische Geschäft. Zürich sei

^'it, uiit und neben den Eidgenossen nach Mitteln sich umzusehen, wie dem weit um sich fressenden Feuer

Mehrt werden könne. Wollen die fünf Orte, deren Kriegsvolk auch in den Bünden stehe, ihre Macht mit

ihnen vereinigen und den Bundesgenossen zu Hülfe und zur Eroberung der verlorenen Lande schicken, so

iverde Zürich dem nicht entgegen seil?. Falls die besprochene Abordnung zu gleichen Sätzen von beiden

^ligivi?cn beliebe, so werde Zürich es au nichts fehlen lassen, was zu Erhaltung des Friedens dienlich sei.«er

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wünscht, daß die Abordnung, welche von den Bünden selbst begehrt worden sei, stattfinde und zwar^ gleiche Sätzen von beiden Religionen im Namen der XIII Orte und der Zugewandten. Dte katholische??^ e ^'klären, daß der Zustand in den Bünden auch ihnen pou Herze?? leid sei. Sie bedauern, daß man^ sich nicht habe vereinigen können, ein Schreiben an die Bünde abzuschicken, des Inhalts, daß man dende?? unordentlichen Strafgerichte?? Verurtheilten zu unparteiischem Recht perhelfen »volle; ferner daß das>>u?cdcn an die zwei Städte, ihr Volk wieder heimzumahnen, erfolglos geblieben sei; daher hätte?? die fünf" Mische?? Orte sich auch nicht länger enthalten können, auf Ansuchen des ober?? grauen Bundes ihr Volk"lin zu schirm. Das Versprechen der zwei Städte, daß auf dein Durchzug niemand molestiert werden^ ^ sei nicht gehalten worden; zu Ilznach habe das Kriegsvolk Drvhwvrte ausgestoßen und in Folge des'öpitzigm" Schreibens, das Bern an die fünf Orte geschickt habe, sei man veranlaßt worden, die Landes-'Hnlein „zu lupfen". An verschiedenen Orte?? habe das Kriegsvolk die Bezahlung von Speise und TrankMeigm, Kirche?? seien profaniert und beraubt worden, woraus entnommen »verde?? könne, ii? welcheröcht uian ii? die Bünde gezogen sei. Das Beste wäre, zuerst die alte?? schwebenden Streitigkeiten in derMvsscnschaft beizulegen und so das gegenseitige Mißtrauen zu beseitige??. Falls dieß geschehe, würden^ Acholischen Orte nach alle?? möglichen Mittel?? trachte?? helfe??, durch welche die Ruhe ii? den Bünden her-> und das verlorene Land wieder erobert »verde?? könne. Die alte Einigkeit unter den Eidgenosse??». e M eheste?? zurückkehren, wenn man wieder zum Glauben, zur Demuth ?md Gottesfurcht der frommenhc?l^^" zurückkehrte. Wolle man das nicht, so set es das Beste, den Landfrieden bei»? Buchstaben zuu??d^' unangetastet zu lasse?? und die „spitzfindige??, faulen Tractätleii?" und was sonst Aufruhr

^ ^"Zufriedenheit bei geistliche?? und weltlichen Personen stifte, fern zu halte??; alsdann könne man die^tigkeiteu zwischen de?? einzelnen Orte?? freundlich oder rechtlich beilege??, die Bünde vornehmen und