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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli 1620.

daß der von Tiefcnbach seineBadmfahrt anderswohin" und zu anderer Zeit unternommen hätte, oder de"er an einem anderen Ort verhaftet worden wäre. Nach reiflicher Erwägung der Sache läßt man de"Herrn Alphonso Casati anfragen, ob er, falls die Uebergabe bewilligt werde, Mittel wisse, mit dem Gefangene"fortzukommen; zugleich spricht man die Erwartung aus, vou dem Hause Oesterreich nicht im Stiche gelass""zu werden. Der Ambassador antwortet, daß bereits Vorsorge getroffen sei und giebt die tröstliche Ver-sicherung, daß er nach Vermögen gegen männiglich den Schaden abwenden werde. Man befiehlt Hiera»!dem Laudvogte, den Freiherrn und dessen Diener sammt allen Schriften den österreichischen Verordne»gegen Abtragung der Kosten auszuliefern, die übrige Bagage aber bis auf weitereu Befehl der regierend""Orte zurückzubehalten. Die Antwort an Zürich wird bis zu der bereits nach Baden ausgeschriebenen Tag'satzung eingestellt. ?». In Betreff des Spans zwischen der Stadt Zug und den äußern drei Gemeind""wegen des Beisitzes auf der Jahrrechnung soll jedes Ort für den Fall eines Anzuges seine Gesandten »a^Baden instruieren, die Aenßern entweder durch Schreiben oder durch Gesandte zur Ruhe zu weisen.der nach Baden ausgeschriebenen Tagsatzung soll Zürich und den übrigen neugläubigen Orten zu S"""gelegt werden, man hätte gewünscht, daß sie, sowie auch die Vündner die wohlgemeinten Warnungen, welch"ihnen durch Schreiben und Gesandte zugekommen seien, besser berücksichtigt nud den Vertriebenen zu d""'begehrten Recht und also allen Theilen zur Ruhe verholfen hätten. Um die Empörung zu stillen, möchl"man den Vertriebenen zum Recht verhelfen und zu diesem Zwecke einen Versuch durch eine Gesandtschaft v»"allen Orten machen, da die fünf katholischen Orte mit den zehn Gerichten nicht verbündet seien. Soll"der Einfall von Bellenz her zur Sprache gebracht werden, so werden die regierenden Orte eine gute l5>"'schuldigung vorzubringen wissen, «i. Da aus dem Ausschreiben der Tagsatzuug hinlänglich abzunehmendaß Zürich entschlossen sei, mit Volk in die Bünde zu ziehen, und der Aufbruch schon während der T»S'satzung vor sich gehen könnte, so wird man sich erklären, warum man den Paß nicht gestatten könne. T"Zürich von denen angesprochen werde, welche Gewalt brauchen, die katholischen Orte von denen, welch"immer um unparteiisches Recht anhalten, so solle Zürich ermahnt werden, ruhig zu bleiben und beiden Ä""len zum unparteiischen Rechte zn verhelfen; zugleich soll erklärt werden, daß man, wennes durch die Landeskatholischen Orte mit Gewalt den Durchpaß nehmen wolle, diese Gewalt mit Gewalt abtreiben werde.uöthigenfallS Widerstand zu leisten, soll Lucern 600, Uri 200, Schwhz 500, Ob- und Nidwalden je ^Zug 400 Mann ausheben, mit Hauptleuten versehen und auf erste Mahnung zusammenziehen. Meiling""'Baden, Vremgarten, Napperswhl und die Freien Aemter sollen ermahnt werden, wachsam zu sein und !»hmit Proviant und Munition zu versehen. Freibnrg und Solothnrn werden von diesem Beschlüsse inniß gesetzt und ebenfalls ermahnt, sich gefaßt zu machen. Die gemachte Abtheilung svll bei Eiden g"l)"'"'gehalten werden. fZug, welches bei dieser Conferenz nicht repräsentiert ist, hat sich durch Schreibe»schuldigt und erklärt, daß es sich von den übrigen Orten nicht sönder» wolle.jDie Namen der Gesandten sind dem Schwyzerexcmplar ciNnvmmcn.