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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1620.

». Die drei Orte waren aus dem Tage zu Luceru aufgefordert worden, sich zu entschließen, ob sie zuWahrung der Pässe diesseits und jenseits des Gebirgs die Fähnlein von Lucern und Zug in Allspruch neh-men wollen. Die Gesandten von Uri und Schwhz zeigen denen von Nidwalden an, daß ihre Herreil undObern ihren Entschluß bereits jenen beiden Orten zugesandt haben. I». Uri wird aufgetragen, in der dreiOrte Namen dem Obersten der Bundesgenossen, welcher von Bünden aus all den Cvmmissarius zu Bellenzdas Verlangen lim Proviant gestellt hat, zu antworten. Ferner wird dem Commissarius befohlen, die angenom-menen zürcherischen Soldaten und Bündner nicht in die Schlösser zu verordnen, v. Uri wird aufgetragen,in der drei Orte Namen den spanischen Ambassador um die Besoldung eines aus den Unterthanen von Bel-lenz und Riviera gebildeten Fähnleins zu ersuche». «I. Die Herren und Obern sollen gebeteil werdeil, ihreGesandten auf die nächste Conferenz der fünf katholischen Orte nach Lucern zu schicken, weil man darübersich bereden will, daß Zürich noch immerWehreil" in die Bünde schickt, v. Die Gesandten sollen auchfolgender drei Punkte gedenken: 1) des Gotteshauses Kreuzlingcn, 2) der Gerichtsherrlichkeit des JunkersHector Studcr, 3) der leichten Zugerschillinge, welche in den Thurgau kommen.

IIS.

Münzconfcrenz von Bern, Frelburg und Svlvthurn.

Bern. 1«21>, 11. Mai (1. a.K.).

Staatsarchiv Luccr». Absch.«!« anno I6S0. Bd. XIII. kol. so.

Gesandte: Bern. Anton vonGraffcnried, Seckelmeister deutschen Landes; Niklaus von Müline»;Marquard Zehender, alle des Raths; Sigmund von Wattenwhl, Wilhelm Fels, Jakob Bikart, alle desGroßen Raths. Freiburg. ibl. Keller, Jakob Bumann, beide des Kleinen Raths. Svlothurn. Bene-dict Glutz, des Raths. ^

Die fünf Reichsstädte Straßburg, Frankfurt, Augsburg, Nürnberg und Ulm hatten ihre unlängst auf-gestellte Münzordnung nebst dem Edict den Obrigkeiten zugeschickt und sie ersucht, derselben zur Erleichterungdes Handels und des täglichen Verkehrs beizutreten oder sich möglichst zu nähern. Da die drei Orte gleicheMünze, gleiches Schrot und Korn haben, so hat Bern die beiden andern Städte zur Bcrathung dieserFrage zusammenberufen. Man beschließt, daß man sich jener Mttnzordnung so viel als möglich anschließe»solle, jedoch daß die Batzen jener fünf Städte nicht einen höheren Curs als die der drei eidgenösischen Städtehaben. Die groben Gold- und Silbersorten werden folgendermaßen taxiert:

Goldene Münzen.

Ducaten und Zhckin (Zechin) 48 Batzen

Kreuzducaten 44 2 Kreuzer

Goldgulden 35

Rosennobel*) 4 e» 5

Schiffnobel 3 Sonnenkronen 18

Sollte das dem Nosennobel beigesetzte Zeiche» nicht Silberkronen bezeichnen?