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Juni 1619.
was die Bünde verlangen. Die Gesandten sollen auch dein Herrn Gneffier zu Gemüthe führen, wie vieldein König an diesem Werke gelegen sei, und daß er den ehrlichen Leuten möglichst die Hand bieten möge.Je nach Umständen sollen die Gesandten Gewalt haben, wieder nach Chur zu reiten oder die vertrautenHäupter an gewisse Orte zu beschicken und mit ihnen zu unterhandeln. Finden die Gesandten es fürnothwendig, daß solche von den übrigen katholischen Orten sich auch wieder in die Bünde begeben,so sollen sie sofort berichten und die betreffenden Herren sich inzwischen zur Abreise gerüstet halten. Weildem Staate Mailand viel daran gelegen ist, daß das angefangene Werk seinen Fortgang habe und die bewußte„Genffische Conspiration" das Verderben des genannten Staats bezweckt, soll Herr Alphonsv sCasatis ermahntwerden, mit Geld zu helfen, zumal solche Hülfe sehr nothwendig sei und keinen Verzug leide. Dem Herr»Miron soll durch einen Gesandten die Beschaffenheit der Sache mitgetheilt werden mit der Bitte, ebenfallsmitzuwirken und auch den Herrn Gueffier dazu zu ermahnen. Weil die in den Blinden nichts Schriftlichesmehr von sich geben wollen, soll alles mündlich verhandelt werden. In die Bünde werden verordnetLandshauptmann Meguet von Uri und Statthalter Frischherz von SchwhzZ) an Herrn Miron HauptmannGilg Fleckensteiu von Lucern und Laudammann Wilderich von Nidwaldeu. Solothuru soll ersucht werden,denselben jemanden beizugeben, und dieser Abschied soll sowohl Freiburg als Solothuru mitgetheilt werdend)ß». Oberst von Veroldingcn, welcher nächstens nach Lauis reiten wird, soll dem Nuntius den ökonomischbedrängten Zustand des Bisthums Chur vorstellen und dahin wirken, daß der Papst dasselbe nicht z»Grunde gehen lasse; auch zu Baden kann von den Gesandten der sieben katholischen Orte darüber ver-handelt werden. «» (S. u. Sargaus.) «I. Auf der Jahrrechnung zu Baden soll den katholische»Glarnern mit allein Ernst zu unparteiischem Recht wider ihre Mittandleute verhelfen werden. JedesOrt soll seinen Gesandten nach Baden Befehl geben wegen der Kosten, welche Lueern, Uri und Freiburgetliche Jahre her wegen des Walliser Geschäftes gehabt haben, damit ihnen alle Orte ihre Antheile, wirmehrmals verabschiedet worden ist, entrichten.
Man sehe auch im Adschnittc Hcrrschaftsangelcgenhcitcn:
Grafschaft Cargans. <o. Art. 67. Knegssachcn.
Die Namen der Gesandten sind dem Zugcremnplar entnommen.
Zu i». "). Ein Bericht über die Vorfälle in Bünden von Megnet und Frischherz liegt im Landesarchi»Schwyz: Graubünden 76 II.
Zu »,°). Zur Ergänzung aus dein Nathöprotokoll von Freibnrg: „Die Herren von Solothurn über-schickendt inincn gn. Herren ein Copp deS gchaltnen Tags von den 5 catholischen Orten zu Lnccrn 25. diß,durch wclliche man bencht, wie das zu Beschirmung und Beschütznng der Gutherzigen in den Bündle»allerhand nothwcndige Provision und Anordnung geschehen mit Vollen schicken und umb Gcldwerbung b>)
den Herren Ambassadoren Miron, Gueffier und Alfouso Man vernimmt, wie das Strafgericht >»
Bündten schon abgestellt und hingegen ein nnpartysch Gricht geordnet, wellichcs schon den Prädicantcn Wulf»in Schelmenthnrn gelegt und des Hauptmanns Violcnte, eines fürnennncn NedlinfürerS im Engadin Proccßschon machendt, die Vertribucn schon verhören, also die Sachen ein guten Anfang gwinncn."