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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April 1619,

und die Städte nicht selbst in Nvth wärein Die Hülfstruppen werden den Weg über Aarau, dieSchafmatt und Basel nehmen, i. Eine weitere Verständigung mit den III Bünden wird ans allerleiUrsachen einstweilen eingestellt, bis Zürich und Bern sich wegen der zu leistenden Hülfe verständigt haben,lt. (S, u. Nhcinthal.)

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Lantwogtei Nhcinthal. Ii. Art. K4. Ewiger Versprach,"

Zu «!. Das Schreiben ist abgedruckt im Archiv für schweiz. Geschichte Bd. I, S, 218.

TSD.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. UKW, :w. April.

Staatsarchiv Lucer». Absch. <Io ann» law, XII, toi, IS. Landröarchiv DchNchz.

Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Heinrich Cloos, Ritter,Venner; Rudolf Pfhffer, Ritter, beide des Raths. Uri. Heinrich Trösch, Landammann; Emantiel Beßlcr,Ritter, Alt-Landauunann und Pannerherr. Schwyz. Jost Schilter, Laudammann; sMeinrad?) Schryber,Statthalter. Nnterivalden. Peter Imfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Johannes Leu, Ritter,Landammann, von Ridwalden. Zug. Jakob Frey, Statthalter; Hans Trinkler, des Raths.

i». In Betreff der fremden Kriegsriistungen und des hin der Nähe im Elsaß befindlichen) Kriegsvolkeswill man auf der bevorstehenden Tagsatzung zu Baden zuerst hören, wie die nengläubigen Eidgenossen ge-sinnt sind, und auf welche Seite sie sich schlagen wollen; hernach kann man ferner berathen und ihnen vor-stellen,, welche Gefahr für das Vaterland entstehen würde, wenn sie sich eines Theils thätlich annehmenwollten. Falls sie begehren, daß man an den Erzherzog Leopold »m Entfernung dieses Volkes schreibe oderGesandte schicke, so wird es angemessen sein, nicht einzuwilligen, weil der Eidgenossenschaft von diesem Volkkeine Ueberlast widerfährt, und weil der Erzherzog ebenso gnt befugt ist, in seinen Landen Volk zu halten,wie das letzte Jahr die zwei Orte fremdes Volk bei ihnen zu Beschwerde der andern Orte gehabt haben.Ferner hätten die nengläubigen Orte auf letzter badischer Tagsatzung auch nicht in das Schreiben an dirBünde um unparteiisches Recht für die Vertriebenen einwilligen wolle». Weil die angesetzte Tägsatzungzu Baden um zwei Tage hinausgeschoben worden ist, sollen die Gesandten den 6. allda ankommen, um den-jenigen von Freiburg und Solothurn von der gegenwärtigen Berathung Kenntnis; zu gebe». Wege»Mülhausen läßt man es bei dem gefaßten Entschluß und Abschied verbleiben, weil die von Mülhausen dasalte Wesen, darin sie waren, als sie in den Bund kamen, nicht wieder annehmen oder doch die Freistellungder Religion zulassen. Den neugläubigen Orten wird man vorstellen, daß sie, wenn sie dieser Stadt sichannehmen, sich und gemeiner Eidgenossenschaft leicht Verlegenheiten bereiten könnten, in welchem Falle sicbdie katholischen Orte der Sache nicht annehmen würden. <?. Sollten die Ausbrüche iu Berathung kommen,so wird man nicht dawider sein, insofern sie von gemeiner Eidgenossenschaft begehrt werden. Die Anststellung von Wachen wird man mit den seltsamen und ungewohnten Läufen und ausgestreuten Drohungc»entschuldigen; es wird sich auch niemand daran stoßen, wenn dieselben nicht aus dem Geld der Orte erhalte»