November 1618.
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geeicht abzustellen, den Verurthcilten unparteiisches Recht nnd sicheres Geleit zu gewähren nnd dadurch dieNuhe wieder herzustellen. Wegen der Form dieses Schreibens haben Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscnkeine Instruction, wollen aber i» ein »nvvrgreisliches Schreiben unter Ratificationsvorbehalt einwilligen,Die sieben Orte erlassen daher von sich aus ein solches sdatiert l.>. Novembers, welches in ernstein Ton dieAufhebung des Strafgerichts, die Nestituierung des Vermögens an die Bannisierten und unparteiisches RechtErlangt, »vidrigenfalls man auf Mittel denke» »verde, dergleichen Ungebühr abzustellen. Inzwischen seienzu Thusis gefällten Urtheile aufgehoben und den Verbannten im Gebiet der sieben Orte freieSicherheit gewährt. «I. jDie XIII Orte und Stadt St. Gallen.) St. Gallen -beklagt sich darüber, daß an meh-reren österreichischen Zollstätten der Zoll ungebührlich gesteigert worden sei. Da der Erzherzog Maximilian daswegen des Salzes und der Steigerung der Zölle au ihn ergangene Schreiben noch nicht beantwortet hat,wird beschlossen, in einem Schreiben ihn oder seine geheimen Näthe nochmals ernstlich zu ermahnen, dieNeuerungen abzustellen, v. Die sieben katholische!» Orte protestieren ernstlich dagegen, daß Wallis,dessen Gesandte bereits abgereist sind, befugt sei, neue Bündnisse zu schließen, weil dies; dem Bunde, den die siebenDrte mit Wallis haben, zuwider sei. t. Schwhz bittet für Scckelmeister Sebastian Abhberg um Fenster undWappei» in dessen ueuerbautes Haus, desgleichen Nidwalden in sein restauriertes Nathhaus zu Staus. A. (S. u.Sargans.) I». (S. u. Nheinthal.) i. Der französische Ambassador wird durch ein Schreiben ersucht, bei seinemKönig anzuhalten, daß die von den französischen Acmtern aufgenommenen Gelder nach Inhalt der von denParlamenten vor vielen Jahren verificierten Edicte für die Eidgenossen eonserviert und aufbehalten werden.Betreff dieser Gelder, welche sich auf mehr als 800,OVO Franken belaufen, wünschen die Eidgenossen,sie durch die bei der französischen Gesandtschaft befindlichen Amtleute und nicht durch andere in Ein-gang genommen werden, weil dieselben sonst ohne Vorwissen des Königs anders verwendet werden könnten.
Verhandlungen der katholischen Orte..
Die Gesandten Freiburgs machen den katholischen Orten die Alittheilnng, daß ihre Obrigkeit bcabsich-in gemeiner Session die Theilung der mit Bern beherrschten spänigen Vogteien zu begehren. Da manschmal mit wichtigen Geschäften beladen ist, so ersucht man Freiburg, bis auf andere Gelegenheit zuzuwarten.I» Obwalden zeigt an, daß es in der Angelegenheit der Eanonisation des sei. Bruders Klaus den Alt-Landammaunww Panuerherrn Jmfeld nach Rom abordne, und fragt an, ob man ihn auch damit beauftragen »volle, denUwe» Gubernatvv von Mailand zu beglückwünschen. Da aber schon Landainmann Veßler von Uri theil-^eise in den Kosten des Bischofs von Constanz nach Ron» reist, wird von diesem Anerbieten abstrahiert,hingegen jedem Ort überlassen, für sich selbst und in eigenen Kosten jemand abzuordnen, i»». Die Ge-sandte» von Solothurn »verde» ersucht, mit dem französischen Ambassador Aliron wegen der AngelegenheitBischofs von Wallis zu rede» und der Sache zu einem guten Ausgang zu verhelfen.
Mail sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegcnhcitcn.'
WuiNioztci Nhciuthnl. I». Art. 9g. Handel und Verkehr.
^'Aschast SlU 'glNls. Art. 60. Nhcin.
^ ans dein Luccrncr-, !. aus dein Nidwaldncr- nnd in. ans dein Solothurncreremplar.
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