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November 1618.
Jost Schilter, Landammann; Heinrich Rcding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. PeterJmfeld, Landammann, von Obwaldcn; Johann Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. MelchiorBrandenberg, Statthalter; Beat Jakob Mehenberg, des Raths. Glarus. Fridolin Bußi, LandammanwBasel. Hans Lukas Jsclin, der Jiingcrc, des Raths; Hans Friedrich Rhhincr, Stadtschreiber. Frciburg^Peter Falk, des Raths; Heinrich Lambcrgcr, Ritter, Alt-Burgcrmeister und des Raths. Svl othurn. Peter-'mann Suri, Schultheiß; Wernher Saler, Stadtfühnrich. Schafft) auscn. Hans Heinrich Schwartz. Burger- 'meistcr; Hans Konrad Pcyer, Statthalter. Appenzell. Achatius Wiscr, Landammann, von Jnncrrhoden!Konrad Zcllweger, Landammann, von Außerrhoden. Abt von St. Gallen. Isaak Volmar, Canzler>!Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger; Christoph Büffler, beide des Raths. Grauer Bund. Joa-chim Montalto, Landrichter des obern Bundes. Go tteshausbund. Grcgorius Meher, Stadtvogt zuChur. Zchngerichtcnbund. Rudolf von Salis, Landammann. Wallis. Matthäus Schinner, Lands-hauptmann; Hans Fromb des Raths. Rot weil. Lukas Wernher, Bürgermeister; Georg Kölli, Zunft-meister. Biel. Niklaus Heinricher, Seckelmeister und des Raths.
». Nach Verrichtung des eidgenössischen Grußes hält Bürgermeister Nahn im Namen der vier StädteZürich, Bern, Basel und Schaffhausen einen Vortrag folgenden Inhalts: Mit Bedauern und zu unsererVerwunderung haben wir vernommen, daß dieIiebcn katholischen Orte bösen Verdacht und Argwohn gege»uns gefaßt haben, indem sie glaube», daß wir und andere unserer Bundesgenossen mit Hülfe deutscher Für-sten und Stände gegen die katholischen Eidgenossen eine Conspiration gemacht haben und zum Nachthcil undzu Unterdrückung der katholischen Religion, sowie der Bisthümcr Chur und Wallis Gewalt anzuwendengedenken. Die sieben Orte glauben, daß wir hiezu das fremde Kriegsvolk verwenden wollten, welches sicheinige Zeit in dem Gebiet von Bern und Zürich aufgehalten hat. Sie haben deßhalb fremde Fürsten, ihrcBundesgenossen, um Hülfe ersucht durch Schreiben, worin sie uns als Ketzer und unsere christliche Religio»als eine verfluchte Secte bezeichnen. Um uns darüber zu beklagen und unsere Unschuld nachzuweisen, istdiese Tagsatzung ausgeschrieben worden. Unser Glaube und unser Gottesdienst ist mit dem klaren WorteGottes übereinstimmend und bisher durch die Gnade Gottes erhalten worden, so daß wir diesen unchristliche»Titel nicht verdienen. Wir selbst haben solche Schmähungen gegen andere christliche Stände um der all-!gemeinen Ruhe und des Landfriedens willen bei hoher Strafe verboten. Die Unterdrückung der katholische»Religion haben wir nie beabsichtigt, wie bisher gedenken »vir den Landfrieden zu halten. Daß Bern und,Wallis als verbündete Nachbarn confcrieren, wird man ihnen nicht verargen, auch haben wir unsere Ge-sandten zu niemandes Nachtheil nach Blinden und Wallis geschickt. Was das fremdes Kricgsvolk betrifft,so wissen wir von keinem andern, als von demjenigen, das unter dem Grafen von Mansfeld in Piemo»!gelegen und nach dein Frieden seinen Rückzug durch Berns Gebiet genommen hat, sodann von einer kleine»Anzahl deutscher Reiter, 'welche der Herrschaft Venedig bloß zur Vertheidigung ihres Landes durch zürcher»!sches Gebiet zuziehen wollte. Warum das Kriegsvolk sich einige Zeit aufgehalten hat, darüber sind unsere!Eidgenossen mehrmals umständlich benachrichtigt worden. Den Näthen und Begleitern des deutschen Kriegsvolkes,welche in den Blinden um freien Paß ansuchen sollten, ist von den Amtleuten des Abtes von St. Galle»ungebührlich begegnet worden, was wir zu ahnden uns vorbehalten. Nach hergebrachtem Gebrauch hätte»!die Orte sich wegen ^dieser Dinge vorher an die betreffenden Stände wenden sollen, ehe sie dieselben bc>fremden Fürsten verunglimpften und dadurch in der Eidgenossenschaft Unruhe erregten. Gegen diese Verui»!glimpsung werden wir uns zu verantworten wissen. Das Mißtrauen, das unseren Eidgenossen vielleicht