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August 1K18.
Theilcn „gestümplct". Deßhalb hätteu die ztvölf Orte eiue dritte Zusanuncukunft gewünscht. Obgleich Berneine solche sofort schriftlich abgelehnt habe, werde jetzt nochmals um eine dritte Conferenz ange-halten, welche den Rechten Berns weder präjudicierlich noch nachtheilig sei» könne, so wenig als die vorigen,denen ein savohischer Abgesandter beigewohnt habe. Wenn die Conferenz Bern nicht angenehm sei, so mögees wenigstens der in Baden abgeredeten allgemeinen Gesandtschaftsabordnung nicht 'zuwider sein; denn essei sehr zu befürchten, daß bei den dermaligen Zeitläufen leicht ein Feuer im Vaterland entstehen könnte,das nicht so leicht wieder sich dämpfen ließe. Auf beide Weise erhalte Bern Gelegenheit, sich gegenjede Verunglimpfung zu vertheidigen. Würden die papistischen Orte gründlich berichtet, so sei zu hoffen, daß sieden Herzog nicht länger unterstützen, sondern zur Ordnung weisen werden. Berns Gesandtschaft erzählt, was esbisher in dieser Sache vorgenommen, erwähnt die Abordnung an den Herzog, die Citation desselben nach Bern,die Conferenz zu Aarberg und was daselbst vorgegangen sei, und erklärt zuletzt, daß eine dritte Conferenz gleichden frühern ohne Erfolg sein werde. Wenn bei derselben Gesandte von den drei evangelischen Städte»erschienen, so würde ihm das nicht zuwider sein, wohl aber, wenn auch von den drei übrigen Orten, Lu-cern, Freiburg und Svlothurn, solche erschienen, da diese drei Orte durch ihr Schreiben an den König vonFrankreich sich parteiisch gezeigt haben. Es werde nichts anderes gesucht, als daß der Herzog gegenüber seinenUntcrthanen in geistlichen und weltlichen Sachen nach Willkür verfahren könne. Daß der savohische Ain-bassador de Charmoisin an der Conferenz in Aarberg theilgenommen habe, sei deßhalb geschehen, weil etdieses Geschäftes wegen bei dem Herzog gewesen und mit dessen Gesandten nach Aarberg gekommen sei.Was die Handlung selbst betreffe, so bestimme das Burgrecht: Bei Streitigkeiteil zwischen dem Grafen vonNeuenbürg und dem Propst, dem Capitel, den Burgern und der Stadt Neuenbürg haben Schultheiß undRath der Stadt Bern zu entscheiden. Falls die eine oder andere Partei sich nicht an den Entscheid hält,so soll Bern den gehorsamen Theil gegen den ungehorsamen beschützen. Bern gedenke an dem Vurgrechtfestzuhalten, und es bitte die drei evangelischen Städte, es bei seinen Rechten zu schützen und bei diesen ge-fährlichen Zeitkäufen ein wachsames Auge zu baben. Was die in Baden abgeredete allgemeine Gesandtschaftbetreffe, so lasse es Bern bei der gethanen schriftlichen Antwort verbleiben. Hierauf dringen die drei Städtenochmals in Bern, eine dritte Conferenz zu veranstalten oder wenigstens der erwähnten Gesandtschaft nichtentgegen zu sein, sondern derselben, falls sie vor sich gehe, die betreffenden Dvcumente vorzuweisen und wei-teren mündlichen Bericht zu erstatten, damit die dem Vaterlande drohende Gefahr abgewendet werden könne-Unter sich kommen die drei Städte überein, daß eine gemeincidgenössische Tagsatzung beförderlich solle aus-geschrieben werden, wenn Bern die Conferenz nicht bewillige und die papistischcn Orte auf das abschlägigeSchreiben Berns ihre Gesandten mich nicht mehr dahin schicken wollen. Die Beantwortung des Schreibens,das der König von Frankreich wegen des Longueville'schen Geschäftes an die drei Städte geschickt hat, wirdeinstweilen verschoben, da die Sachen noch im Stadium der Verhandlung sind. «. Bern wird nochmalsersucht, nachzuforschen, wie die Abschrift des letzten Aarauischen Abschiedes nach Baiern gekommen sei. Das-selbe sollen die übrigen Orte auch thun. «I. Zürich beklagt sich über den Despect, der ihm von den Amt-leuten des Abtes von St. Gallen begegnet sei, sowohl bei der Begleitung des Obersten Bernhard Schavalitzffvon Muggenthal, als durch Aufhaltung eines Boten, den es in die Herrschaft Tax geschickt habe; eS ge-denke, solches nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern als einer der Schirmherren lind als Verburgrechtetetdes Abtes gegen denselben nach Gebühr zu verfahren.
Z» ». In den die Synode betreffenden Acten im Zürcher Archiv finden sich die Bedenken in einer Schrift zusammengestellt.