August 1618,
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«. In Betreff des Spans zwischen dem Abt zu St, Galleu und den neuglänbigcn Tvggenburgern istSchwyz von Glarus ersucht worden, seinem Urtheii beizutreten. Man billigt das Vorhaben von Schwyz,auf eine höhere Gewalt zu verweisen und zu erklären, daß einmal dem, was geurtheilt worden sei, Genügegeschehen solle, damit inzwischen die schon lange projecticrte Botschaft nach Glarus ihren Fortgang babc,(S. u. Sargans.)
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegmheitcn!
Grafschaft Sargans. «». Art. 87. Klöster.
„ „ r. „ 65. Kriczssachcn.
Landvogtci Llinis. «I Art. 170. Polizeiliches.
SO.
Cvnfermz der evangelischen Städte.
Aavau. 1«t«, 14. Angnft. (4. a. K.)
Staatsarchiv Zärich. llvst. XU. IM. WI. UZZ.
Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Hvlzhalb, Burgermeister; Hans Ulrich Wolf, Scckelmeister und^es Raths. Bern. Anton von Graffenried, Seckelmeister; David Ainmaun, beide des Raths. Basel.Hans Lukas Jseliu, der Jüngere, des Raths; Johann Friedrich Rhhiuer, der Rechte Doetor, Stadtschreiber,^chaffhauseu. Hans Koiwad Peher, Statthalter und des Raths.
Die Generalstaateu der vereinigten Provinzen der Niederlande, Prinz Moriz von Oranien und GrafWilhelm Lttdlvig von Nassau Hattert Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich zu Händen der vier Städte3ürich, Bern, Basel und Schaffhausen schriftlich berichtet, daß sie wegen der in ihren Landen eingerissenen^ligiousstreitigkeit auf den 1. November eine Nationalshnode veranstalten werden; die vier Städte möchtenfr redliche Männer, vortrefflich au Gelehrsamkeit und Frömmigkeit dahin abordnen. sSchreiben vom^ Fuli.s Den Besuch dieser Synode halten die einen Gesandten für bedenklich und der schweizerischenKirche, du bisher von den Armiuianischen Jrrthümern freigeblieben sei, eher schädlich als nützlich. Auchuiacht siP ysc Besorgnis; geltend, die Abgeordneten könnten durch einen Eid verpflichtet werden, den Be-flissen iiberall in der Kirche Geltung zu verschaffen. Eine andere Ansicht geht dahin, man dürfe das Ge-der Generalstaaten nicht abschlagen, weil dieselhen sich auf die helvetische Confession berufen, und weil^ von den Arminianern und Papisten seltsam gedeutet werden könnte, falls man nicht diese Confession nachGebühr verfechten und schirmen würde. Weil Basel das Bedenken seiner Theologen noch nicht kennt, wirdfstiveilen nichts beschlossen. Jedes Ort soll inzwischen die schriftlichen Bedenken und Gutachten seiner Thcw"gG dem Vorort liberschicken. Zürich wird diese Bedenke» den übrigen Orten mittheilen und alsdannf neue Zusammenkunst von Geistlichen und Weltlicheil veranstalten, damit den Generalstaateu eine be-üninte Antwort ertheilt werden könne. II». Zürich, Basel lind Schaffhausen eröffnen, sie hätten erwartet,M die von Bern mit dem Herzog von Longueville zu Aarberg gehaltene Conferenz zu etilem Vergleich^)rcn würde. Seither sei ein drohendes Schreiben des Königs von Frankreich an die zwölf Orte gelangt,ans der letzten badischeu Jahrrechnung hätten die Gesandten Frankreichs und des Herzogs von^Pueville „scharf" gesprochen und unter Anderem angedeutet, das gedruckte Manifest Berns sei in vielen
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