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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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August 1618,

Man vernimmt mit großem Bedauern, was für Schmach ihnen begegnet sei, und daß mau ungeachtet desNechtsbvtcs mit dem Bundesschwnr fortgefahren sei. Mau hält deßhalb für nvthwendig, das dargeschlageue^ceht auszuführen, jedoch bis auf günstigere Gelegenheit damit zu warten. 2) Man vernimmt auch mit Be-dauern, daß Bischof und Capitel das französische Bündnis; haben zurückgeben müssen, wodurch ihrer hohenAutorität Abbruch gethan werde; doch glaubt man, daß Miro» darüber wohl werde Antwort zugeben wissen, i. In dem Bündnisse zwischen Wallis und den Bünden ist festgesetzt, daß StreitigkeitenZwischen beiden Theilen zu lieferen erörtert werden sollen, Uri protestiert dagegen und will bei bessererGelegenheit den Wallisern und Biindnern die Protestatio;; zukommen lassen, Ii. Den; König von Frank-reich wiro auf sein Schreiben wegen des Longueville'schen Geschäftes geantwortet und derselbe bei diesengefährlichen Läufen um getreues Aufsehen ersucht. I. Landammann Wiser von Appenzell bittet um Fensterund Wappen in das Capncinerklvster. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen. Iii. Dem Lcmd-nmmann Beßler von Uri, der nach 'llom reisen will, soll jedes Ort seine Beschwerden wegen der Geistlichenuder was es sonst bei den; Papste anzubringen hat, schriftlich mitthcilen, i». (S. u, Lauis.) «>. Für eineGesandtschaft in die Bünde wird eine weitläufige Instruction entworfen, z». Das Vorhaben Uri's, zu oberstan der Schölle; en zur Sicherstellung des Passes ein Blockhaus zu erbauen, wird in den Abschied genommen,damit die Orte Uri ihre Meinung entweder schriftlich oder bei nächster Zusammenkunft mündlich eröffnenkönnen. In den dermaligen Zcitläufen wird »othwendig erachtet, die Vichkäufler abzuweisen und das^keh in; Land zu behalten.

Man schc auch im Abschnitte HcrrschaftSangclegcnhcilen:

klaiidvogtei Freie Aeintcr. «. Art, I. Verwaltung im Allgemeinen,

^ andllogtei Lauis. I». Art. tvö. Handel und Verkehr.

p. aus dein Schwyzcr-, q. aus dem Zugcreremplar.

Zu N- 1) Alphons Easati schreibt von Mailand aus den IS. August IVI8 au die VIII katholischen Orte:Ich Hab Jr Erccllcnzden Iuuhall üc. Hoheiten Schrybcus voin !1, diß loussenden Monats oonrmnnivmrt, und sy dariuu bcgrissuen Gchcimnnssenordentlich berichtet, iun waß Gefahr die katholische Religion in dißcr Landen und wie notlwcndig es sigc, sich den Anschlägen,sich bch den fhendcn der H. Kilchcn ofsentlich sächcn laßent, zu widersetzen, indem sy nndcrstand de» Palholischen Glonben inPündten und Wallis: nßzerülten zu sräffentlichcni Nachthcil und Gcfaar Benachparter. Da dann wie Jr Erccllcnz wolweißl,das Jr Majestät sürncinbstc Meinung sye, all jr Vermögen zn Wolsahrt derH. Kilchcn und des; EalholischenGloubcns anzcwcnden,halt sy niir bcvolchen, Ew. Hoheiten zu Verslehren, das sy gantz bcrcidt syn wirdt, das Jro und Ire Hilf in dißen; gemeinenGcschesft zethnn in söllicher Wysi nndiviaß alls Ew. Hoheiten gut und thnnlich finden werdenl, Wird also Jr Ercellcnz nf^w, Hoheiten Anlworlt und Entschluß warttcn mit bcgird, daß sy Gelegenheit habe, sich zu dem Dienst Gottes und Ew. HoheitenWolfahrt zngebrnchcn " (Staatsarchiv Freibnrg: Solothnrner u. f. w. Abschiede Bd. 12.)

2) Dein Freibnrger Abschiedscrcmplar ist einBericht ans Piindten" und ein Schreiben Gnessiers an Nmmann Znrlanben bci-Näügt, welche sich über die Handlungsweise der Evangelischen in Bünden verbreiten; serncr einManifest der Lnlherischen Bündncr".

Zu Ii.) Die Gesandten der VII Zchndcn vernahmen nämlich, daß der Bischof und das Capitel in das französische Bündnis;und unter des Königs Protection aufgenommen worden seien. In Betracht, daß der Bischof nicht befugt sei ohne der Landschaft Ein-willigung Bündnisse und Verträge zu schließen, daß die Landschaft, welche durch ihre crsochtencn Siege in; Besitze der höchsten Gewaltund die Beschützerin dcS Bisthnms ist und dasselbe daher nicht nntcr fremden; Schutze stehen darf, in Betracht endlich der schädlichen^vnsegncnzcn, welche daraus entstehen könnten, wird beschlossen, daß der Bischof und das Capitel dieses Bündnis; sofort wider-rufen sollen, widrigenfalls ihnen der Gehorsam werde aufgckündct und er nicht mehr als lischest w,.de anerkannt, ihn; alleJudikatur werde genommen werden. Als dieser Beschluß dem Bischof eröffnet worden war, crttärte er, daß er das BiindnißUlcht nachgesucht habe, sondern daß er, ohne vorher etwas davon gewußt zu haben, durch Vermittlung der VII katholischen