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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1618.

Unterwalden. Peter Jmfeld, Landammann, von Obivalden; Johann Leu, Landammann, von Nidwaldc»Zug. Kaspar Brandenberg; Hans Anderinatt, des Raths nnd Seckelmeister.

». Ziach > Verrichtung des eidgenössischen Krnßes wird ein Schreiben Solothurns verlesen, deßqleiche»die Antwort Zürichs ans das unlängst von Lucern aus ergangene Schreiben, ferner der Bericht Lucernswas es im Nheinthal und in Sargans, zu Bremgarten, Mellingen nnd Baden Vorsorgsweise angeordnethabe. Man will wegen des deutschen Kriegsvolkes, das sich noch immer in Berns Gebiet aufhält, dießm»>weder an Bern noch an Zürich schreiben, damit ihr Hochmuth nicht noch größer werde. Man soll abe>an allen Orten gute Aufsicht haben und sich für jeden Rothfall gerüstet halten, um allfällig Freiburg u»'Svlothurn beispringen zu können. Dem Landschreiber und dem Untcrvogt zu Baden wird anbefohlen, da?Volk, wenn es dort durchzuziehen Miene machen sollte, mit einer Anzahl redlicher Leute von der Grafschaftabzutreiben. Dem Landvvgt zu Sargans wird wegen Aufstellung von Wachen geschrieben. Auf einer allgemeinen Tagsatzung könnte bei Zürich über den Aufenthalt dieses fremden Gesindels geklagt werden, zumalZürich und Andere so viel Wesens gemacht haben, wenn die katholischen Orte fremdes Volk nur durchpassiere»ließen. I». Aus einem Schreiben des Bischofs zu Chur hat man de» leidigen Zustand der Religion in de»Blinden vernommen. Man will bei vertrauten katholischen Personen daselbst Erkundigung einziehen, wiegeholfen werden könnte. Da etliche Herren von Uri wegen Privatgeschäften nächstens nach den Bünde»reisen, so wird Uri ersucht, Erkundigung durch dieselben einziehen zu lassen. Es könnte auch mit dein ober»Bund, was die Religion betrifft, eine dem Burgrecht mit Wallis gleichförmige Verständnis; eingegangenwerden. Der Bischof wird hicvon in Kenntnis; gesetzt und ihm die Bereitwilligkeit Hülfe zu leisten von Sei»der Orte ausgesprochen. «. Wegen der ausstehenden Zahlungen an das Regiment des Obersten Ulrich vo»Schwhz wird abermals ein Fürschreibeu an den Herzog von Savoyen bewilligt, «k. Die Instruction sitzdie Gesandten ins Wallis wird verlesen und genehmigt. « . Der savohische Ambassador, Freiherr von Tornett»,beklagt sich, daß der Herzog von Mantua von Uri, Schwhz und Unterwalden einen Aufbruch verlangt habe,und wünscht, es möchte derselbe, damit nicht von neuem das Feuer angefacht werde, eingestellt werden, zumalda früher ausgemacht worden sei, das; man keinen Volksaufbrnch gestatten wolle, man habe denn auf einer

Tagsatzung berichtet, aus was für einem Grunde und zu welchen; Zwecke derselbe verlangt werde. Uc>

und Unterwalden nid den; Wald, welche den Aufbruch bewilligt haben, zeigen an, warum dicß geschehe»sei, nämlich allein zum Schutz der Mantnanischen Lande und mit den; ausdrücklicheil Vorbehalt, daß de>Aufbruch keinem verbündeten Fürsten nachtheilig sein dürfe. Die übrigen Orte sind der Ansicht, die Sache wäübesser unterblieben, besonders mit Rücksicht auf die gefährlichen Läufe im Vaterland, nnd damit nicht ändertFürsten Gleiches unternehmen und die verbündeten Fürsten nicht die Pensionen und Zahlungen aus U»willen Hinterhalten. Die Gesandten nehmen die Sache zu Handeil ihrer Obern in den Abschied, damit dies»sich darüber erklären. Lncern zeigt an, es habe bei diesen schweren Zeiten den Seinigen bei hoher Straftverboten, sich in irgend einen Dienst zu begeben. Wer von den Seinigen dingen wollte, auf dessen Perso»und Gut würde ohne Rücksicht gegriffen werdeil.

Die Namen der Gejandtcn aus dem Schwyzerercmplar.