VIII
Protokollen der Landschreiber entnommen, die Angabe der Einnahmen und Ausgaben denebenfalls daselbst aufbewahrten Amtsrechnungen.
Bei mehrern Gelegenheiten stellte es sich heraus, daß der Landschreiber zu Badendie Abschiede nicht ohne eine gewisse Parteilichkeit zu Gunsten der katholischen Orte aus-fertigte, was Zürich und die andern evangelischen Orte veranlasste, auf die Aufstellungauch eines evangelischen Protvkvllisten zu dringen. Dieser Uebelstand hatte zur Folge,daß die Gesandten Zürichs Verbesserungen einzelnen Abschieden beifügten, die wir nichtignorieren zu dürfen glaubten. Wir Haben diese Cvrreeturen als Anmerkungen zu deinofsieiellen Theile des Abschiedes beigefügt (S. Absch. 671 Anm. zu a).
Was die Angabe des Fundortes der Abschiede betrifft, so haben wir an die Spitzejedes Abschiedes die Namen der Archive gesetzt, aus welchen derselbe vollständig constrniertwerden konnte, und haben an: Schlüsse angegeben, welche Artikel nicht aus den: zuerstgenannten Exemplare entnommen sind. Ueberdieß sind in dein Verzeichnisse der Abschiede,welches zu Ansang dieses Bandes steht, die Archive angegeben, deren Exemplare uns zurHand waren. Für die Konferenzen der drei Länder war das Nidwaldnerarchiv das reich-haltigste; nicht nur enthält es die größte Zahl derselben, sondern in seinem Protokoll derRäthen und der Landlenthen sind manche Tage verzeichnet, von denen kein Abschied mehrvorhanden ist, und oft mit der Relation dessen, was verhandelt worden ist. Wirglaubten der Vollständigkeit wegen ebenfalls davon Notiz nehmen zu sollen.
Die Redaction mancher Partieen der Abschiede hat namentlich in Beziehung ansdie Angelegenheiten der Vvgteien das Mißliche, daß in ein und ebendemselben Para-graphen oft mehrere Verhandlungsgegenstände verschiedener Natur ineinander verflochtensind, z. B. im Abschnitte Thurgau Art. 32 n. 33, wo Lehensachen, Zollsachen, Abzüge,Zugrecht vereinigt sind. Da es nicht gerathen schien, einen solchen Paragraphen zu zer-stückeln, so haben wir dadurch zu helfen gesucht, daß wir in den Abschnitten, welche jeneGegenstände besonders behandeln, auf jene Conglomeratartikel hingewiesen haben. Uebri-gens wird auch das Materienregister das Seinige leisten.
Die Abschiede von Lauis und Luggarus sind unmittelbar aneinander gereiht, obgleichmöglicher Weise Abschiede, welche hinter dem von Luggarus stehen, der chronologischenFolge nach vor diesem ihren Platz haben sollten. Die Motive für diese Stellung sinddarin zu suchen, daß erstens die Gesandten an beiden Orten dieselben waren und die