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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 1617.

hoffen Jr V. G. L. A. E. Je wöllent hiemider etwas furnemincn, darvß vngemach vud schädliche wytlöuffigkeit entspringe»möchte, so wöllent wir Jnnammen vnser Herreil vnd Oberen vns vor Gott, der Welt vnd aller Posteritet darwider prote>stiert vnd bezöget haben. Dann sy vnsere Herren vnd Oberen daran khein schuld tragend, noch einiche vrsach gebeut. Wiraber machend vns die geichliche Zuuersicht, Jr vnsere G. L. A. E. werdent als die hochverständige vnd licbhabere der ruwe»vnd südlichen Wolstandts vnsers geliebten Vaterlandts niit diser vnser entlichen Antwort ttch fründtlich vnd Eidtgnössischfettigen, zefriden stellen vnd unseren Herren vnd Oberen mit vernerem Anzug verschonen, wo aber nit iverdent sy vnbeschwärtsyn, üch Inn aller Fründtlicheit mit bescheidt aller billigkeit gemäß wyter zu begegnen vff erster Zesammenkhunfft, so da wirtgehalten werden, als wir achteut, Jr Vnser G. L. A. E. bald eine beschryben iverdent, zu erörterung üwerer Thurgouwische»Khöuffen . . .

Kantonsarchiv Baselstadt, Abschiededand UZl? und 1KI8.

Zu «s- Die schwyzcrischc Müuztaxatiou findet sich als Beilage zum Nidwaldner Abschiedsexemplar.

Conferenz der fünf evangelischen Orte.

Zürich. 1617, 10. Wai (lezten Aprilis alt Kal.).

Staatsarchiv Zürich. Abschiedbd. 139, S. 14.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nah» und Hans Heinrich Holzhalb, beide Bürgermeister; HansHeinrich Wiederkehr, Statthalter; Hans Escher, Sekelmeistcr; Konrad Grebel; Heinrich Bräm; SalomenHirzel, alle des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spietz; (Glado) Weyermann, Zeugherr,beide des Raths. Glarns. Niklans Schüler, Landeshauptmann und des Raths. Basel. Hans Lux Jselin,der jüngere, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Peyer, Statthalter und des Raths.

tt. Obwohl man auf die von den IV evangelischen Städten und später zu Aarau von den fünf evange-lischen Orten an gemeine III Bünde erlassenen wohlmeinenden Ermahnungen bezüglich des spanisch-mayländische»Bündnisses den befriedigenden Bescheid erhalten hat, daß dasselbe gänzlich ausgeschlagen und verworfen wordensei, so hat doch Zürich nicht ermangeln wollen, diese Conferenz auszuschreiben, um zu berathschlagen, wasferner in der Sache zu thnn oder zu lassen sei und wie den sich erzeigenden ungleichen Factionen und Wider-wertigkeiten daselbst am besten zu begegnen sein möchte. Nach vernommenem Bericht, was seither dieserSache halber aus Bünden eingelangt sei, und nach gegenseitiger Eröffnung der Instructionen und einläßlicherBesprechung hat man sich dahin entschlossen: Weil man nicht vernommen hat, daß seit dem erfolgte» Abschlagdas Bündniß »och ferner betrieben werde, dagegen zu besorgen ist, es möchte durch eine Abordnung nach Bündeneher Erbitterung und Widerwillen erwekt als Gutes geschaffen werden; da ferner jezt in Bünden kein gemeinerBeitag abgehalten wird, auf dem man etwas vorbringen könnte, und Unruhen nicht zu besorgen sind, vielmehrzu hoffen ist, daß durch die in Frankreich durch den Tod des Marschalls von Ancrc eingetretene Änderungdie Angelegenheiten in Bünden vielleicht in ein besseres Wesen gebracht werden möchten, so kann man jezt eineGesandtschaft nach Bünden nicht rathsam oder fruchtbar finden, sondern will erwarten, wie sich die Sache»ferner gestalten werden; dagegen hält man für thnnlich, im Namen der hier versammelten Ehrengesandten anjeden Bund ein freundliches Schreiben zu erlassen, für die Beachtung der treuherzigen Ermahnungen und fürdie Ausschlagung des Bündnisses zu danke», sie zur Ruhe und Einigkeit zu ermahnen und ihnen daneben alleFreundschaft und getreuen Beistand für de» Fall der Noth zuzusichern. Man hofft, dieses werde gute Ans-