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März 1017.
Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschastsangelegcnheiten:
Vier eunctb. Vogt. iibcrh. « Art. 1S4. Handel und Verkehr.
Bellen;, Bollen; -c. » l Art. 583-58«.
Conferenz der die Vogteim Uhnach und Gaster regierenden zwei Orte.
Schwpz. 1617, 4. April.
VandcSarchiv Schwyj.
Der Abschied fehlt. Die schwyzerische Instruction fiir Landammann Heinrich Rcding und Johann Jnderbitzi, Land'vogt im Gaster, nennt folgende Punkte als Verhandlungsgegenstände: 1. Sie sollen mit den Glarner Gesandten judicire»Helsen, was zur Ehre Gottes und zum Nuzen des Vaterlandes und der Unterthanen gereichen mag. 2. Sie sollen die Her'stellung der Wehre bei der Kapelle zu St. Sebastian anordnen. 3. Sie werden ermächtigt, in Betreff der ehrverlezende»Worte des Hauptmanns Heer und Mithasten von Glarus gegen beide Obrigkeiten das Erforderliche zu handeln.
S«7.
Conferenz der fünf evangelischen Orte.
Aara«. 1617, 10. April (lezten März. alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich. Abschi-dband IM, S. 8.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister; Hans Heinrich Holzhalb, Pannerherr und desRaths. Bern. Adrian Knecht, Venner; Niklaus von Mülinen, beide des Raths. Glarus. Adam Böninger,Landammann. Basel. Sebastian Spörlin; Hans Lux Jselin, der jüngere, beide des Raths. Schaphausen-Dr. Heinrich Schwarz, Burgermeister.
tt Veranlassung dieser Zusammenkunft ist das vom spanischen Ambassador bei den III Bünden angesuchteBündniß und dessen Begehren um Bewilligung des Durchpasses für fremdes Kriegsvolk durch die Eidgenossen'schaft. Ungeachtet man besser fände, dermalen von einer Abordnung nach Bünden abzustehen und zu gewär-tigen, zu was die Gemeinden auf dem dieser Sache wegen angesezten Beitag sich entschließen, so hält man dochfür nothwendig, mit einer Legation vorzugehen, einen eigenen Beitag zu begehren und den Bundesgenossen derIII Bünde das Eine nnd das Andere mündlich vorzubringen. Demnach sollen Zürich und Bern je zwei unddie andern drei Orte je einen Gesandten erwählen, die, wenn das von Zürich an alle Hochgerichte erlasseneErmahnungsschreiben ohne Erfolg wäre und die begonnenen Unterhandlungen über das Bündniß Fortganghätten, sich unverweilt nach Bünden begeben können; denn man lebt der Hoffnung, das genannte Schreibender IV Städte an die Hochgerichte und dasjenige Berns an jeden der III Bünde, sowie auch das der Kirchen-diener der Stadt Zürich an die Decane und Prädicanten der drei Capitel in Bünden werden nicht ohne Frstihtsein, sondern in gute Obacht genommen werden. An die ans bevorstehendem Beitag zu Chur sich versammelndenHäupter und Rathsgesandten soll nochmals ein ernstliches Ermahnungsschreiben gerichtet und auch der französischeAmbassador in Bünden, Herr Gueffier, ersucht werden, diesem hochschädlichen spanischen Werk zu wehren. Fernerwill man den neuen französischen Ambassador Mpron („der schon vff der straß syn soll") bei seiner Ankunft