Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
1275
Einzelbild herunterladen
 

Februar 1617.

1275

»uch anhalten und unter Mitthcilung, daß man die Mittel nicht annehme» könne und die Verzögerung be-daure, an Zürich schreiben, es möchte die Säze dahin bestimmen, daß sie auf den 12. März sich wieder zuBaden versammeln und Vollmachten mitbringen, sowohl das Recht zu spreche», als nöthigcn Falls einenObmann zu ernennen, wie man dieses den Säzeu auch schon zu wissen gethan habe. Sollten bei dieser Hmsammenkunft nochmals gütliche Mittel vorgebracht werden wollen, so sollen diese den Säzen schriftlich zugestelltWerden, damit sie nach ihrem Ermessen handeln können. I». (S. u. Engelberg), v. Der Bischof von Constanzaßt berichten, daß er init dem Erzbischof zu Salzburg bezüglich der Dompropstci Constanz für einen gütlichenBergleich in Unterhandlung stehe, weßhalb er, wenn es den katholischen Orten nicht zuwider sei, die beschlosseneGesandtschaft nach Rom einstweilen nicht abgehen lassen möchte.Wyl aber vnseren Herren vnd Oberen so'wtt nitt thuot", mag man die Verschiebung wohl leiden. «I. (S. u. Baden). «. Da wegen ausgebrochenerSeuche nöthig geworden ist, auf dem St. Gotthard und dortherum Wachen aufzustellen, wird an die ennet-b'rgischen Vogteien die Weisung erlassen, zur Erhaltung dieser Wachen auch ihren Antheil beizutragen, damitHandel mit Mayland nicht gestört werde, l Auf den schriftlichen Bericht der Katholischen zu Glarushalt man für gut, daß die Gesandten von Zürich und Lucern, gemäß Beschluß zu Baden, dahin abreisen.Zürich soll seine Gesandten auf den 27. dieses Monats in Glarus haben. K. Da der Abt von St Gallenberichten läßt, wie er bezüglich der Collatur der Prädicanten im Toggenburg, entgegen den aufgerichteten Ver-zügen, von Zürich beeinträchtiget werde, will man ihm, sobald diese Sache vorgebracht wird, allen möglichenBeistand erzeigen. I». Der Bortrag des savoyischen Ambassadors, Ludwig de la Tornetta, worin er im NamenHerzogs begehrt, man möchte keinem fremden Kriegsvolk mehr den Paß bewilligen und auch die Benach-barten und Verbündeten zu diesem Verbot zu bestimmen trachten, indem es sonst nie zu einem Frieden kommenKurde, wird angemessen verdankt und mit der Versicherung in den Abschied genommen, daß die Obrigkeitendem Herzog alles das leisten werden, wozu sie gegen ihn verpflichtet seien, sofern es von seiner Seite auchgeschehe. Daneben wird er an die verfallene Pension erinnert und das Bedauern ausgesprochen, daß derHerzog über ein Bündniß mit Bern unterhandle, das den katholischen Orten zum Nachtheil gereichen undvielleicht neben ihrem Bündniß mit dem Herzog nicht bestehen möchte. I. Man will gewärtigen, was derBischof von Constanz bezüglich der Botschaft nach Rom vornehmen will, indem dabei die beste Gelegenheitküre, die Angelegenheit derErhebung" des sel. Bruders Klaus zu betreiben.

Man schc auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten:

Grafschaft Baden. «I Art. 75. Abzug.

^ÜNrmvogtei Engelberg i» Art. 264.

f

Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte.

Wrunncn. 1K17, 14. März.

Landesarchiv Nidwaldcn.

Gesandte: Nicht angegeben*).

-) Fiir Nidwaldcn waren cS, laut Nathsprotokoll vom 16. März, Landammann Johann Leu und Statthalter Johann Zclgcr.