Juni 1612.
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Confercnz der Orte Zürich, Bern und evangelisch Glarus.
Zürich. 1K12, 19. Juni (». alt. Kal.).
StaatSareliiv Züri^i. Abschiedbd. 187, S. 341.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister; Leonhard Holzhalb, alt-Bnrgermeistcr; HansMnrich Keller, Statthalter; Panncrhcrr Holzhalb. Bern. Abraham Stürler, Sckelmcistcr; (Anton) vonOberst. Glaxus. Michael Bäldi, Landamman».
Diese Confcrenz ist znsainmenbernfcn worden, weil in Betreff der Anfkündnng des Bündnisses mit. ^i>ig den ^11 Bünden Aufregung herrscht, woraus leicht Unruhen entstehen konnten und etwas AnderesMerk gerichtet werden möchte, daö dem Vaterland und dessen Freiheit und Sicherheit zum Nachtheil gc^'chen könnte. Nachdem die Rathsanwälte von Zürich mitgctheilt haben, ans welchen Gründen das Schreibenan die III Bünde in Zürich aufgehalten worden, und nachdem tnan die Wichtigkeit und die FolgenZks Handels wohl erwogen, findet man, daß dießmal bei einem so freien Volk, „wie es in den Pündten^ gestalt hat", weder durch Botschaftschiknng noch durch Schreibe» etwas Fruchtbares ausgerichtet werden
'»echte,
wenn man sich der Sache so, daß die eine oder die andere Partei entrüstet würde, annehmen wollte,
Man für das Rathsamste hält, au die Häupter gemeiner III Bünde ein Schreiben zu erlassen mit dem""bliche» Begehren, sie möchten den auf den 25./15. Juni angcsezten Bundestag nach Chnr bis nach der^chnung zu Baden verschieben, oder doch, im Fall er seinen Fortgang haben müßte, in Sachen keinen^ 'chen Entschluß fassen, bis man sich mit einander besprochen habe, da bei den gegenwärtigen bedenklichenVaterland und dessen Wohlfahrt und Freiheit eben viel daran gelegen sei. Man hofft, wenn manH., ^w'gt, inzwischen ans der Jahrrcchiinng zu Baden und sonst Mittel und Gelegenheit zu finden, mit den"»dnern nicht nur der Vereinnng wegen mit Venedig, sondern auch wegen des Bündnisses mit den evan-lchen Orten vertraulich zu reden und dahin zu trachten, wie man näher zusammen treten, der thätlichenhalber sich deutlicher erklären und dadurch allen böse» Practiken, die zur Unterdrütnng der freien Reund Stände angesponnen werden, den Weg abschneiden könne. Ans Zureden der andern Gesandten"'t auch der Gesandte von Glarns, der darauf sich einzulassen »och keine Vollmacht hat, zu einem solchen^'Kreislichen Schreiben. I». (S. n. Thnrgau).
^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenhciten:
^lüefschaft Thnrgau. ö«. Art. 429. Kirchliches u. Glaubcnssachcn.
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Conferenz der die Vogteien Beklenz :c. regierenden III Orte.
Mors („Mri"). 1K12. 23. Juni.
Landesarchiv Nidwaldc».
^ Gesang. ll r i. Ritter Hans Peter von'Roll, Landammann; Peter Gister, Ritter, alt-Landammann;Stricker, alt-Landammann; Melchior Megnet, Statthalter; Jakob Trösel), des Raths. Schwyz.