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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1612.

795.

Conferenz der IV evangelischen Städte.

Atrugg. 1K12, 15. Mai (5. alt. Kal.)

Staatsarchiv Zürich: Abschi-ddd. 140, S, g.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Leonhard Holzhalb, alt-Bnrgermeister; (H^Georg) Grebel, Stadtschreiber. Bern. Abraham Stürler, Sekelmeister; Oberst (Anton) von Erlach. Bas^'I)r. Johann Friedrich Rychiner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Junker Hans Konrad Pcyer, Statthat

Diese Conferenz wird abgehalten, um sich über den Bescheid zu verständigen, den man demgrasen zu Baden und Hochberg auf seinen eingeschikten Entwurf zu der begehrten nachbarlichen Verein»^geben will. Basel und Schaffhausen lassen vorab eröffnen, die Bünde, welche sie mit gemeinen Orten derEidgenossenschaft haben, besagen unter Anderm, daß sie ohne gemeiner Orte oder deren Mehrheit WissenConsens in dergleichen Vereinungen sich nicht einlassen dürfen, daher seien ihnen die Hände gebunden und ^können mit und neben ihren lieben Eidgenossen von Zürich und Bern, die dießfalls mehr Freiheit haben, »lMVerlezung des eidgenössischen Bundes, so gern sie es auch thäten, in diese Vereinung nicht eintreten; sie bittc»'man möchte sie für entschuldigt halten und ihnen zutrauen, daß sie sich sonst gern in Sachen, wozu sie best^seien, mit den beiden Städten conformiren würden. Basel insbesondere fügt bei, daß es seine Entschuldig»^dem Markgrafen selbst mittheilen werde. Ihren Instructionen gemäß vereinbaren sich sodann die Gesa»d^von Zürich und Bern in Gegenwart derer von Basel und Schaffhansen von Artikel zu Artikel über denliegenden Entwurf, jedoch nur ans Ratification ihrer Obern. Bern soll seinen Entschluß darüber anmittheilen, das dann, wenn beide Orte einstimmig sind, das Project mit einein Begleitschreiben in beid^Städte Namen dem Markgrafen übersenden und zugleich eine Copie dessen Agenten, Herrn Nettich, Z»^^.soll. Man will dann des Markgrafen Erklärung darüber abwarten. I». Da in den III Bünden das G?u»gehen soll, den IV Städten und besonders Zürich geschähe ein Wohlgefallen und Dienst, wenn die IIIder Herrschaft Venedig das vor Jahren ans eine gewisse Zeit abgeschlossene Bündniß aufkündeten, so hält >»»'für nöthig, zu Ablehnung dieser den evangelischen Orten nachtheiligen Ausstreuungen ein Schreiben a»III Bünde zu erlassen und ihnen nach Gebühr zuzusprechen, e. Auf die bevorstehende Jahrrechnnng zusoll den Gesandten der Auftrag ertheilt werden, sich zu besprechen, was mit den Abgeordneten der III 2^»" 'welche dem Vernehmen nach wegen Arrestklagen dahin kommen werden, bezüglich des Bündnisses mit Sp»»^zu dem man sie durch Vertröstung ans die Schleifung der neugebauten Festung bewegen möchte, sowie weg^des Passes durch ihr Gebiet, woran nicht wenig gelegen ist, vertraulich zu verhandeln sein möchte, daniitIII Bünde auf dem rechten Weg, auf der Seite der evangelischen Orte behalten und dem Vaterlandvon daher drohende Gefahren vermieden bleiben.