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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 1612,

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beding, Pannerherr, alt-Landvogt zu Baden; Hauptmann Josef Grüningcr, des Raths; Hauptmann JohannUpberg, des Raths. Nidwalden. Sebastian von Büren, Landammann; Johannes Lussi, Ritter, alt»^»daniinann.

» Dieser Tag ist beschrieben worden wegen des bewußten Misvxer Spans, weil man aus mannigfachenTarnungen vernommen hat, die Vnndner beabsichtigen, in dieser Sache etwas Gewaltthätiges vorzunehmen,ulit Ueberfall und Einnahme unserer Festungen zu Bcllenz, Nach Eröffnung der Instructionen undKörung des Schreibens des französischen Gesandten in Bünden an den französischen Gesandten in Solothurn,mk» Copie den Herren und Obern eingeliefert worden ist, hat man in dem an den Gesandten Pascal ge-ästeten Antwortschreiben einige Punkte, betreffend die von den Bündncrn auf das Getreide gesezten neuen)^le Gullen ^nd das Gerücht, der Gesandte habe den Bündnern Geld zu Büchsenpulver gegeben, ver-und Uri mit der Ausfertigung beauftragt. I». Bezüglich der Verwahrung der Schlösser und des Passes^ Bellenz verständigt man sich auf Gefallen der Obern, es sollen von jedem der drei Orte noch 12 oder 24dahin verlegt werden. Diesen Soldaten sollen monatlich 5 Kronen als Besoldung gegeben werden.Ferner ist für rathsam angesehen worden, es sollten von jedem Ort 12 Soldaten als stehende Besazungselbst gehalten und deren Besoldung dadurch bestritten werden, daß man auf jede Brente Wein, die in der^fsthaft Bellenz verkauft wird, 5 Kreuzer schlage und die Commnnität Bcllenz dahin anhalte, daß sie den^ldctten Holz, Ocl und Salz in ziemlicher Nothdurft abgebe. «I. Die Coininuncn der Grafschaft Bellenz^ bel den nothwendigen Bauten an den Schlössern Frohnen und Ehrtagwen thnn. v. Die Gesandtenr°en ihren Obern wegen des Anzugs von Uri zu berichten wissen, eine Botschaft nach Bünden zu senden,lich gxgxa hie hchx Einbildung zu verantworten, als ob unsere Herren und Obern Vorhabens seien, den^ bei Monticello fremden Fürsten in die Hand zu geben, t (S. u. Mainthal). K. (S. u. Bcllenz:c.).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgenhciten:stch^bogtei Maiilthal- t Art. 405. Rechts- und Kerichtssachen.

^ Bolle»; tt- «. Art. 369.

Conferenz der die Vogteim Bollenz :c. regierenden III Orte.

Stans. 1012, 9. Mai.

La»de«<irchi>> 2^chw»z.

^sandte: Nicht angegeben. '

^ ^ bic betreff. Vogteicn). «I. Uri sott die Antwort auf den Bei- oder Bundestag in Bünden

. "ßter Sachen halben entwerfen und den beiden andern Orten unverzüglich zur Einsicht überschiken, damit^falls nichts versäumt werde, v u. l. (S. u. Belleuz :c.).

Das Weitcrc sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhciten:

^^»etb. Bogt, iibcrh. « Art. 189. Handel und Verlehr.

°»Z, Bollciiz -c. », I», «, t Art. 370-373.