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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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März 1612.

treffen, daß die Ihrigen sich gerüstet halten, damit man im Fall der Roth einander beispringen und was Z"Erhaltung des Vaterlandes und der wahren evangelischen Religion dienstlich sein mag, einander erzeigen kab"'v. Bern wird auf seinen Bericht, was für Beschwerden ihm vom Bischof von Basel durch Einführung ^Messe und anderer damit in Verbindung stehender Ceremonien im Münsterthal begegnen, gerathen, die Münst^thaler durch die dortigen Prädicanten und seinen Amtmann zu Nidau ernstlich zur Beständigkeit ermahnen Z"lassen und ihnen anzubefehlen, den Bischof zu bitten, daß er sie ruhig bei der evangelischen Religion bleibe"lasse; dabei lebt man der Hoffnung, Bern werde sich ohnehin nach seiner gewohnten Klugheit über dieunerörterten drei Punkte, davon auch dieses einer ist, auf der veranlasseten Zusammenkunft mit dem Bischtwohl vergleichen können. «I. Wenn Zürich in Erfahrung bringt, daß die III Bünde das vor Jahren mit d""Herrschaft Venedig abgeschlossene und jezt zu Ende laufende Bündniß aufkünden und sich vielleicht mit ander"Fürsten verbinden möchten, soll es in seinem oder der IV Städte Namen eine nachdrükliche Ermahnungsie erlassen, in kein den evangelischen Orten nachtheiliges oder nicht angenehmes Verhältniß mit Jemand""zu treten, sondern sichvff alle weg" wohl zu bedenken. Dergleichen Abmahnungsschreiben hat man frÄ^schon oft und zwar mit Erfolg an die III Bünde gerichtet, v. Der Gesandte von Basel hat abermalsErstattung der für den mühlhausischen Zusaz über den monatlichen Sold gehabten Auslagen angehalten,auch früher in andern gemeinsam angeordneten Sachen jede Stadt pro rata, bezahlt habe. Wird noch»'"in den Abschied genommen.

Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte.

Morf. 1K12, 12. März.

iiandeSarchiv Dchwnz.

Gesandte: Uri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann und Landeshauptmann; PeterRitter; Oberst Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, leztere beiden alt-Landammann; Hans ,Zumbrunnen, Sekelmeister; Lieutenant Jakob Trösch, des Raths. Schwyz. Jost Schilter, Landau»»^'Landvogt Heinrich Reding, Pannerherr. Nidwalden. Hauptmann Johannes Lussi, Ritter, alt-LandaMw^Hauptmann Johannes Leu, Ritter, alt-Commissär zu Bellenz und des Raths.

tt. (S. u. Lauis). I» u. v. (S. u. Bcllenz zc.). «t. Uri ersucht Schwyz ganz freundlich, es ^endlich dem langwierigen Span zwischen Johann Jmhofs Frau und ihren Verwandten zu einem gutenverhelfen und eine willfährige Antwort geben, v. Wenn bisher nach gewöhnlichem Brauch von Ob"!?wegen Gesandten oder Particularpersoncn der Wein verehrt worden ist, so ist es allein den Wirthen zu ^ ^gekommen; deßhalb soll, wenn fortan ein Ort dem andern durch Verehren des Weins Ehre beweisen ^solches nach Verrichtung des ordentlichen Mahles geschehen, damit dieser Weineiner ehrlichen gselscha^'nuz khomme vnd noch verner bi einandcren verharren mögen".

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten:

Landvogtci Lanis. '» Art. 400. Verschiedenes.

Bellen,, Bolle», -c. »» - Art. M4, -V.5.