lO?0 November 1611.
thnrn zu Beförderung der Sache gebeten hat. «. In Betreff der Nechnnng und Abtheilung der Gach»n»!l^Kosten, worüber jüngst zu Weggis Anzug geschehen ist, hat man nach Erdancrung der Abschiede eine ordc»tl>^Abrechnung gemacht, nach welcher sich jedes Ort zu richten wissen wird. «i. Weil eine Erledigung destigen Johannitergeschäfts ans schriftlichem Wege nicht zu erreichen ist, wird der Fürst in Heitcrsheim ersuA'Zeit und Ort zu einer Confercnz zu bestimmen. Bei gegebenem Anlaß soll man auch der Angelegenheit desRitter Roll von Uri im Besten eingedenk sein. v. (S. u. Thurgan). l Zürich wird schriftlich ersucht,Gesandten auf künftige Tagsazung mit Bollmachten abzufertigen in Betreff der Pfründe zu Gachnang, ^Gotteshauses Dänikon, des Prädicante» und der Pfründe zu Mühlheim und der Aufrichtung des Landinarch^'steins der Untermarch zwischen Bellenz und Lnggarus; auch soll es die Marchsteine für die thurgauis^Landmarchen anfertigen lassen. K. Dem Hauptmann Wilhelm Troger von Uri werden von jedem' OrtWappen und 3 Kronen für Fenster in sein neues Hans bewilligt. I». An Moyland wird ein ernstSchreiben gerichtet in Betreff der verfallenen Pensionen und der ausstehenden Kriegsgelder.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten:
Landgrafschaft Thurga». « Art. 424. Kirchliches u. Glaubenssachcn.
Zu > Diß ist die BcrzeichnuS der Abrechnung des Gachnangischcn Costengelts. ^
Erstlich ist zuwüssen, das man nit gerechnet noch yntheilt hat den gmeinen Costcn, so die Ort v»d besonder uinit Tagsatzungen vnd andrem erlitten, sonder allein was sonderbars vffgangen vnd aber bist Gachnangisch geschefftschydcnlich berüert, das ist also gerechnet worden:
Ramlich für das Ort Lucern, lutt ordentlicher speeificierter Rechnung, da alwcgen dieHerren Gsannten vff Jeden Posten Ihren entschloß gethon für gmeinen Costen, darinnen ouchbegriffen, was der Cantzly daselbs gesprochen vnd für billich zubekent, für erlitnen Costen vndanderthalb Iärige vilfaltige vnd treffenliche Dienst vnd Arbeit, wie das ordenlich erscheint ist . Gld. 363Item Herren Landtammann Schiltern von Schwytz für Bottenlohn vnd Zeerung . . „ 126Item dem Herren Statthalter Fryen von Zug für ein sonderbare Reiß ... „ 22Item so hat Herr Landtammann Büldi van Glarns schon vß disem gelt von derglychen
fach wegen empfangen „16t)
Item für ein Ritt zweper Gsandten von Lueern vnd Vrj, wie die Herren Gsandten wol ^wüssent 193
Summa diß Costens Gld. 1623Über das ist noch gerechnet worden Jedem der 5 Orten für Frowenseldische Costen 36 Gld.
Darnff hatt man gerechnet vnd überschlagen das gelt, so vnßer Eidtgnosscn von Züricherlegt vnd von Zug har vß derselben münh gan Lucern gelifferet ivorden, das hat bracht 4666gut guldin, davon sind I. Hcctorn von Beroliugen vß Crasst der Abscheiden von Baden vndWeggis erlegt worden 2666 gut guldin, also ist noch übcrbliben In Restantz zu Lueern 2666
gut guldin, das thut Gld. 2366
Wölchc nun abgetheilt worden wie volgct: O
Erstlich der gmein Vmbcosten, wie oben vermeldet „ 1623 ^ z
Nach Abzug dessen ist noch übcrbliben „ 11^1 "
Die sollent sich allso theilen:
Nämlich jedem der 3 Orten ...... Gld. 234 Schill. 26
Item für die Ort Glarus, Frpburg vnd Solothurn, die man
zu künfftigen tagen wytter mundllich berichten kau, Jedem Ort „ 166 „ —