Juni 1611.
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^ü'; zuerst solle» jene Geschäfte in Behandlung kommen, welche vor die XIII Orte gehören, und dazwischen'uchls Anderes verhandelt werden; nach Beendigung derselben sollen dann die Geschäfte, welche die acht Orteberühren, und zulezt die, welche vor die sieben Orte allein gehören, vorgenommen werden; bis alle Unter-^»en abgefertigct sind, sollen die betreffenden Orte beisammen bleiben. Gegenwärtige Verordnung soll!urdcrhin steif und fest gehalten und davon den Herren Ambassadoren und wer sonst die Tagsazungen zu be-ü'chcn hat Mitteilung gemacht werden, i. Es wird allseitig in den Abschied genommen, daß man sich dar-über vergleichen möchte, das Schlagen grober Gcldsortcn zu unterlassen, k. Da alle, auch die geheimen Ver-edlungen über das Gachnanger Geschäft kündbar geworden, ja sogar im Drnk erschienen sind, was sich sehre ausnimmt, so wird gefunden, daß man sich in dergleichen Händeln größerer Behutsamkeit und Ver-schwiegenheit befleißen sollte, daß namentlich die Kanzleien dafür sorgen, daß nichts hinaus komme, ferner daß^ Gesandten in ihrer Correspvndenz an gnte Freunde, bei ihren Reden am Tisch n. s. w. zurükhaltender und^'sichtiger sein möchten, l. Dem Hansschrciber (im Zürcher Exemplar allein corrigirt, die andern sagen^adtschreiber) von Zürich wird aufgetragen, sich zu erkundigen, wie viel das neue Weggeld, welches zu Rüttidas Salz geschlagen worden ist, jährlich der Eidgenossenschaft Schaden bringe, da auf das Faß gegen^ Gulden geschlagen worden und nach einem Berich! Schaffhansens jährlich bei 20,000 Faß in die Eidgc-"°sse»schast kommen. Im Rainen der XIII Orte soll Zürich beim Erzherzog Maximilian Abschaffung dieser^beiuungswidrigcn Beschwerde begehren. i»i. Zürich zieht an, im Jahr 1561 habe Kaiser Maximilian von^ Eidgenossenschaft eine Türkenstencr begehrt, die zwar ans Gründen abgeschlagen worden sei, wogegen manu,n doch auch etwas zu thun, den Bezug von Zöllen auf österreichischem Gebiet zugestanden habe, die^ gemäß der Erbeinnng nicht schuldig gewesen wäre, und zwar ans fünfundzwanzig Jahre; nach Abfluß"°s Termins habe man ihn um fünfundzwanzig Jahre verlängert! da nun auch diese Verlängerung wieder^gelaufen sei, müsse man zur Sache thnn, damit nicht etwa ein Recht daraus hergeleitet werde; wenn nunde», ueuen Weggeld zu Rütti nichts nachgelassen würde, könnte man „des; Orts villicht ein gegcnsatz thun".
in den Abschied genommen. «. Bürgermeister Holzhalb eröffnet, man werde sich wohl noch erinnern,^ betreffs des Gachnanger Auflaufs ungeachtet fleißiger Bemühungen die Hauptthätcr nicht haben ermittelt^beu können; zwar seien Einigen Strafen auferlegt worden, die sich aber nur ans 800 Gulden belaufen,der begehrten 5500 Gulden; wo man das Übrige hernehmen wolle, dafür wisse er kein Mittel, denn es^ die Gemeinden schlagen wäre ungerecht, weil dann Unschuldige darunter leiden müßten; man müsse daher
^denken, wie die Summe gemindert werden könne und was man dein Hcctor von Bcroldingcn, der seinenhx 6" hoch taxirt habe, abbrechen wolle. Schultheiß Helmlin erwidert im Namen der katholischen Orte,^d»nen von der angelegten Summe von 5500 Gulden nicht abgehen, da diese noch weit unter dem wirklichen^den sei; „ian werde jh„eu doch nicht zumnthen wollen, zu dem vorgefallenen Troz und Unfug noch KostenSchaden zu haben; es sei immerhin das Beste, die Summe ans die Gemeinden zu verlegen, indem dann^ '^schuldig Betroffenen die wahren Schuldigen angeben werden; in Anbetracht der Verwüstung der Kirche,^ Zerstörung im Hanse, des Schrekens von Weib und Kindern, der Kosten für Hin- und Herreisen auf^IchKmgcu könne man dem Junker Hector keinen Abzug zumnthen. Da also die Sache sich wieder zudroht, stellen die unparteiischen Orte Bern, Glarns, Z?asel, Frciburg» Solothnrn und Schaffhausen.. ^bgenössjschcr Wohlmeinnng durch Schultheiß Manuel an beide Parteien die Bitte, die Sache ihnen zuTheben, indem sie mit der Hülfe Gottes gute Mittel zu finden hoffen. Nach einiger Weigerung der Par-