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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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1058
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105,8 Juni 1011. /

Leodegar Pfyffer, des Raths. Uri. Hans Peter von Roll, Ritter, Landammann; Matthias Käs, des Ra^'Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Ulrich Holdener, Statthalter. Untcrwalden. Melchior vo»Deschwanden; Melchior von Fliie, beide des Raths. Zug. Konrad Zurlauben, Stadtschrciber; AndrewJten, beide des Raths. Glarus. Heinrich Hösli, landammann; Melchior Marti, des Raths. Ba!^'Hans Friedrich Rychiner, Stadtschreiber. Freiburg. Johann Wild, Schultheiß; Johann Python, Sek^meister. Solothnrn. Petermann Sury, Schultheiß. Schaffhausen. Heinrich Schwarz, BürgermeisterHans Konrad Peyer, Sekelmeister. Appenzell. Johann von Heimen, Ritter, Landammann und Pan»r'Herr, von Jnnerrhoden; Johannes Schliß, Landammann, von Außerrhoden.

t». Als Abgesandte des Herzogs Karl Emanuel von Savoyen erscheinen in der allgemeinen Versammleder bisherige Ambassador Freiherr von Billette und Chivron, der neue Ambassador Freiherr von TorneyRitter des Ordens der hl. Lazarus und Mauritius, herzogl. Rath, Chambellan und Lieutenant in der A''tillerie, und Franciscus Valdenga, derzogl. Rath, als außerordentlicher Ambassador, und eröffnen Folgen^'Nachdem Bern zu den Waffen gegriffen und nicht nur nach Genf, das sich Wider den Herzog, seinen »at>"lichen Fürsten empört hatte, sondern bis in's Ryfthal an der savoyischen Gränzc eine starke Truppen»'" igelegt habe, sei der Herzog, der eben im Begriff gewesen, sein Kricgsvolk in Piemont zu entlassen, gci'öWworden, zum Schirm seiner Lande gegen einen unvorhergesehenen Überfall seine ganze Macht dorthin zuUm den Ausbruch des Kriegs zu verhindern, haben dann die Eidgenossen Gesandte an den Herzog abgeord^ 'um ihn zu bewegen, zu Beseitigung jedes Argwohns die Waffen niederzulegen; ungeachtet er befugt g^^wäre, zu Beschüznng seines Nyfthals, dessen Besizes er so lange Jahre durch Bern beraubt gewesen, Z" ^Waffen zu greifen, habe er doch, mit Hintansezung seines Interesses, den Eidgenossen zu Gefallen u»d ^das dringende Gesuch des Königs von Frankreich gewillfahrt, jedoch unter der Bedingung, daß das Rylihm wieder zurükerstattet werde, wie sich dessen die dort gewesenen Gesandten erinnern werden. Die Eidgen""haben nun Krieg und Frieden in ihrer Hand; ihre Neigung zur Gerechtigkeit und ihre gute Gesinnung g""einen großen sie liebenden Fürsten und Bundesgenossen, der mit ihnen in guter Freundschaft zu verble'wünsche, werde ihnen die Wahl nicht schwer werden lassen, und sicher werden sie ihm zu dem verhelfen, ^ihre Gesandten ihm versprochen haben; denn man könne versichert sein, daß der Herzog eben so leicht w>die Waffen ergreifen werde, als er sie niedergelegt habe;denn großen Fürsten, die man wider billichs ^güeteren entsetzt, blybend Inen vnd Iren nachkommen die Waasfen in der Hand". Sie, die Ambass"d"^versehen sich, daß die Eidgenossen ihre Gesandten nicht umsonst beim Herzog gehabt haben wollendie gegenwärtige Versammlung nicht ohne den von, Herzog gchofften Erfolg sein werde. Nach Anhörung ,Vortrags stellen die neulich beim Herzog gewesenen Gesandten (Statthalter Wolf von Zürich, Leodegar PlV ^von Lucern, Schultheiß Snry von Solothnrn und Landammann Schwartz von Glarus) in Abrede,irgend ein die Waadt betreffendes Versprechen gemacht haben, behaupten, gänzlich bei ihrer Instruction ^blieben zu sein, und legen ihren gehaltenen Vortrag sowie des Herzogs Antwort vor, im Wesentlichen folg" ^Inhalts: Sie seien beauftragt, dem Herzog der XII Orte freundlichen Grnß und nachbarlichevermelden und ihm anznzeigen, daß sie zu Abseildung dieser Legativn veranlaßt worden, weil sie ^ ^erhalten, der Herzog beabsichtige, mit seiner dieß- und jenseits des Gebirgs stehenden Kriegsmacht einige ^ ^und Lande der Eidgenossenschaft anzugreifen und zu pertnrbiren, weßhalb einige Orte bereits genöthigtzu Beschüznng ihres Gebiets und gegen einen plözlichen Überfall Truppen dahin zu legen, was gemeine"