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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar ISN. 1043

Errichtungen und was ihnen begegnet, bei jeder Gelegenheit ihren Obern Bericht zu gebe». Inzwischen sollledcs Ort Einen aus seinen Räthen für diesen Handel bezeichnen; die von Lucern und Uri hiczu Verordneten^le» die Rom einlangenden Schreiben dem Nuntius mittheilen, damit er stets seine Hülfe und guten^th erzeigen kann; wären die Berichte von großer Wichtigkeit, so sollen sie die Verordneten der andern drei^^e an einen gelegenen Ort berufen und mit ihnen über die Sache bcrathschlagen; die Abgesandten sollenanderes Geschäft auf sich nehmen, sondern diesem allein bis zu seiner Erledigung ihre ganze Sorgfalt^>nen. I». Der Nuntius wird um wirksame Beförderung der Angelegenheit wegen Canonisation des sel.Niders Klaus gebeten. Er sichert seine guten Dienste zu, findet aber rathsam, dieses Geschäft nicht aufzu^nien, bevor das andere berichtiget sei. Und damit eS desto stattlicher und mit Mehrerin Ansehen zugicnge^ andere Städte und Herrschaften im gleichen Fall auch gethan haben), sollte, meint er, den beiden anderngeordneten ein tauglicher Nathsgesandter, und zwar aus des Bruders Klausen Heimat beigeordnet werden,^fiir er den gegenwärtigen Landammann Johann Lussi als besonders geeignet erachte. Betreffs der erwachKosten, die sonst groß seien, gibt er einen „snbstantzlichen" Bericht, versichert aber, es werde Ihre Hei-aus Rüksicht für die katholischen Orte dieselben soviel immer möglich „schweineren"; wenn einmal der

von Rom eingelangt sei, wie hoch die Kosten sich belaufen werden, könne man sich darüber entschließen,ger das Geld zu nehmen sei. Dieses Alles wird nach gebührender Verdankung auf Ratification hin ange-^n,e». v. (S. u. Engelberg).

Man sehe auch im Abschnitte Schirmortsangclegenhcitcn:

^»wogtet Engelberg. Art. 222.

7K3.

Confcrenz der die Vogteien Bellenz ec. regierenden III Orte.

Brunnen. 1611, 25. Jebruar.

Vantcdarchi» Nidwalten.

. Gesandte: Uri. Emanuel Beßler, alt-Landammanu; Johann Peter von Roll, Ritter, Statthalter.^ ^ y z. Jost Schilter, Landammann; Ulrich Aufdermauer, alt-Landammann; Vogt Janser, Siebner undNaths. Nidwalden. Hauptmann Crispinns Zclger, Landeshauptmann; Hauptmann Johannes Leu,alt-Commissär zu Bellenz.

^ ^ I» (S. u. die betreff. Vogteien). I. Um Bern auf sein Hülfsbegehrcn eine Antwort geben zu

soll Lucern ermahnt werden, beförderlich eine Tagleistnng zu beschreiben.^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftßangelegcnheiten:

h^dogtci Luggarus. Art. 263. Straßen und Brttken.

°uz, Bollk„z zc. »- ^1, r-I». Art. 297-303.