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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1610. 989

^dst, der auf die Kunde davon zuriikkehrte, verhöhnt und beschimpft und während des immer wachsendenuinults sogar mißhandelt worden; einer der Katholischen wurde auf freier Landstraße tödtlich geschlagen undumgebracht worden, wenn die Katholischen ihm nicht zu Hälfe gekommen wären. Darauf haben sieurm geschlagen und in einer halben Stunde seien bei sechshundert Mann, mehrentheils aus dem Zürich-^'tt, zugelaufen, haben des Junkers Hans erbrochen, nach dessen Frau und Tochter mit Halbarten gestochen,' der Junker Einem einen Schuß gegeben. Nachdem sie so aus dem Haus getrieben worden, haben sie den'^er aufgebrochen, das beste Faß Wein ausgetrunken und den andern Wein auslaufen lassen, und seien dannLunken in die Kirche und Kapelle gestürmt und haben das Heiligthum, Bilder und Kirchenzierden kezerisch^>vüstet und zerschlagen. Während dieses Tumults haben sie auch den Landammann Rüpplin von Frauen-über den Nüken gehauen und dem Stadtschreiber Locher zwei Wunden in den Kopf geschlagen, währendsie doH Anderes gethan haben, als die Unruhigen zur Ruhe und zum Landfrieden gemahnt. — Nach^ erlesung dieser Actenstüke und in Würdigung der Wichtigkeit der Sache wird gefunden, daß die Ehre Gottes,e katholische Religion und die Reputation der katholischen Orte dabei interessirt und daß der Landsriede, diegenijssischx,, Bünde und Verkommnisse arg verlezt worden seien, was man nicht ungestraft hingehen lassense. Daher wird beschlossen, es soll von jedem der V Orte ein Gesandter in das Thurgau abgeordnet^ en mit dem ernstlichen Auftrag, den Sachverhalt gründlich zu untersuchen und den Proceß zu formire».Gesandten sollen am 8. nächsthin zu Franeufeld sein. Von dieser Zusammenkunft soll auch Glarus, alsgierendem Orte, Kenntniß gegeben und es durch Schwyz eingeladen werden, ebenfalls einen Gesandtendich " schiken; Zürich will man, unter Mittheilnng dessen, was dort verhandelt werden soll, freistellen, sich^ auch zu betheiligen. Nach eingenommenem Augenschein und nach Formirung des Processes sollen diesandten Zürich anfragen, ob es mit den andern mitregiereuden Orten die Fehlbaren an Leib, Ehre undden helfen wolle oder nicht, und dessen Autwort sammt den Proceßacten sogleich nach ihrer Heimkehr

, Obrigkeiten vorlegen. Alsdann soll Lnccrn noch vor der Jahrrechnnng zu Baden eine Tagleistung aller°sichen Orte ausschreiben, auf welcher Frciburg und Solothurn über den Sachverhalt unterrichtet und

. ^h»t werden sollen, neben den V Orten in dieser Sache mit Ernst handeln und strafen zu helfen. I». Aufbe betreffs der „Hindcrstelligkcit" der Pensionszahlung von Seite der verbündeten Fürsten wird Lucern

den

^ l ragt, in der V Orte Namen an diese zu schreiben und sie zur Ausrichtung der ausstehenden Zahlungen>h» Grnst zu ermahnen, v. Landvogt Trinkler klagt im Namen der äußern Gemeinden von Zug, daß

ch ^bschiod genommen, damit die Eröffnung beförderlich geschehe. «I. Die auf den Sonntag Trinitatis

^ ^ °er lezte Spruch zwischen ihnen und ihren Freunden der Stadt noch nicht geosfenbart sei. Das wird

Ļni) angcseztc Engelberger Jahrrechnuug wird um vierzehn Tage hinaus geschoben, da Lucern diese"'cht gelegen ist.