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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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December 1609.

712.

Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte.

Altorf. 1609, vor 14. Decemver.

Ans heute hat Statthalter von Büren und Landvogt Stulh den Abschied der jüngst zu Uri (Altorf) ausgegangen^dreiörtischen Tagleistung abhören lassen, betreffend u. A. den zu Uri gesangen liegenden Todtschläger Domenico BerMvon Lodrino. (Auszug aus dem Nidwaldncr Räthe- und Landleuteprotokoll vom 14. December 1609, S. 358). ^Abschied fehlt.

713.

Conferenz der VII katholischen Orte sammt Appenzell Jnner-Rhoden.

Lucern. 1609, 14. bis 16. PecemVer.

Landesarchiv Schwyz. Staatsarchiv Luccr». Allg. Abschiede IN. 173. und Acten: Aug.

Gesandte: Lucern. Johann Helmlin, Schultheiß; Ludwig Schürpf und Jost Pfyffer, beide Ritter

alt-Schultheiß; Heinrich Kloos, Ritter, Venner; Jakob Sonnenberg, Ritter, Pannerherr, alle desUri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Landammann; Jakob Muheim, des Raths. Sch^Sebastian Büeler, Landammann; (? Kaspar) Ceberg, Statthalter. Unter walden. Melchior Jmfeld,alt-Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Lussi, Landammann/ von Nidwalden.Konrad Zurlauben, Stadtschreiber; Hans Trinkler; (? Rudolf) Kreuel, alle des Raths. Freiburg. Ch"^Reiff, des Raths. Solothurn. Pctermann Sury, Schultheiß; Johann Georg Wagner, Sekelmeister u»des Raths. Appenzell J.-Rh. Konrad Tanner von Taw und Bollenstein, Ritter, LandammannLandeshauptmann; Johann von Heimen, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. ^

«. Bezüglich des Abschiedes zu Frauenfeld erfährt man aus der Relation des Schultheißen Helmlin > ^des Stadtschreibers Zurlauben, daß derselbe zuerst vom Landschreiber in Frauenfeld etwas unvollkommenin zu vast geringer substantz", sodann von Untcrschreiber Keller von Zürich aus Auftrag seiner Obern an ^und viel weitläufiger ausgefertigt worden ist, was um so mehr befremdet, da die zürcherischen Gesandten nihrer eigenen Angabe ihren Unterschreiber nicht deßhalb mitgenommen hatten, um die Abschiede abzufan 'sondern um ihre eigenen Sachen und Vorträge aufzuzeichnen. Es ergibt sich ferner, daß die wichtigsten P"dabei große Veränderungen erlitten haben, theils durch Darstellung der Sachen zum Vortheil Zürichsdurch Auslassung oder Veränderung dessen, was den katholischen Ortenzum Glimpf" gereicht hätte, ^endlich durch Einslikung beschwerlicher Zusäze, ungeachtet der gegebenen Zusicherung, daß der AbschiedHelmlin und Zurlauben angedeuteten Verbesserungen gemäß ausgefertigt werden solle. Diese Widersbeider Abschiede werden daher mit großem Mißfallen wahrgenommen, und zwar vorzüglich der vondabeigcbruchten gfaar" wegen. Daneben findet man es auffallend, daß in dem von Zürich abgefaßt"'^schiede die Ausdrilledas heilig Gotteswort" undevangelisch" vorkommen, während dieses dem Lands" ,

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und den Verkommnissen ganz ungemäß ist und man schon wiederholt auf Tagen und sonst dagegen pro

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und den Landschreibern verboten hat, diese Bezeichnungen in die Abschiede und in andere Acten,was vn^Catholischen Ort gägen Inen belangt", zu sezen, statt deren sie sagen sollenihre Neligionsgnoßen oder