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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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September 1609.

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^hingegeben worden sei, ungeachtet die Gesandten der Orte eS verboten haben und Unruhen daraus entstehen""ien, ud begehrt, daß dieses Instrument wieder znriikgenommen werde. Wird in den Abschied genommen.' Aon den der spanischen Pension wegen eingelangten Antworten des Gubernators zu Mayland vom 28. August^ des Ambassadors Casale vom 25. August werden Abschriften in den Abschied genommen, damit die Obrig-darüber sich entschließen. Was man aber bezüglich der ausstehenden savoyischen Pensionen für Berichtehat, weiß jeder Gesandte zu sagen, ß". Es wird für dringend nöthig erachtet, daß betreffs desiülisergeschiPs der Papst auf seine Kosten einen Commissarins dahin abordne. Wird in den Abschied ge-'"»en. abermals ein freundliches Fürschrciben für den Bischof zu Veglia, gewesenen päpst-

Nuntius, an den Papst erlassen. I». Pannerherr Sonnenberg erstattet Bericht, was er in der Mühlhauser^cgenheit gemäß Auftrag in Freiburg mit I)r. Pistorius verhandelt hat. Der Bericht wird mit Befriedigungl>e>ivinmen und verdankt, auch wird ihm die Vergütung der Unkosten, welche 6 Kronen für jedes Ort betragen,^sichert. Uri und Schwhz sollen an Pistorius darüber schreiben. I. (S. u. Bellenz w.). Ii.. Die Gesandtengegenüber Uri folgende Punkte: 1. In dem spänigen Markthandel wolle Luccrn, wenn Uri^ seiner Neuerung abstehe, die Sachen auch wieder nach dem alten Schrot gehen lassen. 2. Kaspar Zeffelstell ^ seinem Nebenschiff nach Weggis, übernachte dort, fahre ans dem See herum, nehme Be-

^ ""gen auf zu Greppcn, Weggis, Vitznau und kehre nach Uri znrük. 3. Die Wirthe in Livinen übernehmen^ ^"rchpassirenden Kanfleutc, indem sie 12 Gulden für den Mütt Haber fordern, was dem Verkehr nachtheilig^ Der Gesandte von Uri soll seinen Obern darüber berichten.

^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten:

tt^sschast Thnrgau. »». Art. 399. Kirchliches u. Glaubenssachen. Art. 51. Justizsachen.

I»- . ^90. Kirchliches u. Glaubenssachen.

"b Bolle», zc. I. Art. 239.

dem Lucerner Exemplar.

7«3.

Tagleistung der mit Frankreich verbündeten Orte sammt Wallis.

Solothurn. 1KV9, 14. September

Staatsarchiv Luccrn. Mg. Mschi-de III. 148.

^scha Zürich. Bürgermeister Mahn; Sekelmcister Kambli. Bern. Schultheiß Sager; David

Lucern. Schultheiß Hans Helmlin; alt-Schulthciß Schürpf. Uri. Landammann Gisler;"""" Heinrich Troger. Schwyz. Oberst Rcding; Hauptmann Anfdermauer. Unterwalden. Peter^">l> ' ^^ch'vr Jmfeld; Balthasar Müller. Zug. Konrad Zurlauben; Sebastian Etter; Michael Nuß-^^rus. landammann Schwarz; Lieutenant Vogel. Basel. (Hans) Ulrich Schultheß; Hans^'"gler, Zeugherr. Freiburg. Schultheiß Wild; Sekelmeister Python; Jakob Vögeli. Solothurn.^ury; Schultheiß Arcgger; Venner vom Staat; Sekelmeister Wagner. Schaphausen. Burger-^»»s^ ^^warz; Hagenloch. Appenzell. Landammann Tanncr; Landammann Heim; Landainmaiin Garten-^ Wallis. Martin Jost; Sebastian Zuber.

Dieser Tag ist vom französischen Ambassador, Herrn von Nesfnge, wegen des von seinem König be-

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