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Juni 1609. 927
^«dten das zu thun Vollmacht haben, sonst aber die Sache nicht anregen. — Die Anfrage Berns, wessen es sich zuandern Orten zu versehen hätte, im Fall es zum Schuz der Evangelischen im Wallis und zur Sicherheit der^lse zu bewaffnetem Einschreiten veranlaßt würde, wird ml instruenäum in den Abschied genommen. I». Jinlik auf das gegen die evangelischen Stände gerichtete Treiben der Jesuiten, Kapuziner und anderer ver-mutlicher Geistlicher beantragt Bern, bei den katholischen Orten auf Abschaffung solcher Leute zu dringen., ^ man aber findet, daß man gegenwärtig den Orten mit Grund nichts vorhalten könne, so wird auch dasAbschied genommen; indeß soll jedes Ort seine Gesandten nach Baden ermächtigen, die katholischen Ortegegebenem Anlaß darum anzusprechen, daß sie diese Leute ermahnen, sich unstrafbar zu verhalten und zu^ern Maßregeln keine Ursache zu geben, e. Die Gesandten Berns eröffnen, nachdem ihre Obern denzu Dachsfelden im Miinsterthal anderstwohin versezt und das Capitel Nidau an dessen Stelle^ Jakob Graf ernannt habe, welchen sie nach alter Übung durch ein Schreiben dem Bischof von Basel haben^Miren wollen, habe des Bischofs Vogt zu Dclsberg nach Lesung des Schreibens bemerkt, der Bischof sei' Miinsterthal in geistlichen und weltlichen Sachen Herr und Bern besize daselbst nichts, zudem sei der Plazwieder besezt, und zwar durch einen zu Basel Examinirten. Da aber dieses eine Neuerung sei und zuerung des Evangeliums im Miinsterthal gereiche, wozu Bern nicht schweigen könne, so müsse es An-^von machen. — Wird ml instruemlum in den Abschied genommen. «R. Der Gesandte Basels soll^ Obern den Anzug Zürichs wegen der seit einiger Zeit von Basel aus nach dem Thurgau und Toggen-gkschikten Prediger mittheilen, damit Zürich „sölliche stcnd zu versehen" nicht entzogen werde, weil das, Mrer Erhaltung des Evangeliums daselbst gereicht und Zürich in vorfallenden Sachen mit besserer Ge-^stehen und Schirm geben kann. v. (S. u. bern-freib. Vogt, überh.). t Als Abgeordnete derer^ Miihlhausen legen Jakob Ziegler und Kaspar Dollfuß die Processe und Urtheile vor, welche zu Dornach,eine ""b Pfaffstatt auf Finningcrs rechtliches Anrufen der arrestirten Güter wegen ergangen sind, ferner»nd der Güter, welche dem Finninger zugesprochen, und wie und von wem solche Güter gekauft
^ ererbt worden. Sie berichten umständlich iiber den gegenwärtigen Stand der Dinge und was einigen^egen ihrer Güter auf österreichischem Gebiet begegne, und bitten um Hülfe und Rath, damit sie^ H dieser unruhigen Leute und beschwerlichen Sachen und Kosten los werden und zur Ruhe gelangen. In»ilht Berichte und dessen, was bisher in Betreff dieser Arrcstsache gethan worden ist, findet man
lassen^ ^b>sam, die von Mühlhausen dieses Handels halber vor den Niedern Gerichten Antwort geben zu^ ' sondern vereinbart sich, Zürich soll im Namen der noch mit Mühlhausen verbündeten Städte undselbst^ ^ Regierung von Ensisheim um Stillstand ansuchen, bis man entweder mit Erzherzog Maximiliansiiim' "'it ihr mündlich darüber Nüksprache genommen habe. Ferner soll dieser Handel durch ein aus-^ >ches Schreiben der fünf Orte wieder an den König von Frankreich gebracht und dessen Ambassador um^>vn ^ ^ Schreibens angesprochen werden, welcher Zuschrift die von Mühlhausen eine besonder Suppli-König beilegen mögen. Und weil solche Sachen viel besser mündlich als schriftlich sich aus-^sseu, wird auf Ratification hin die Abordnung einer Gesandtschaft beschlossen; ob man aber diese Ge-
dvy ^ bn den Erzherzog Maximilian oder an die Regierung zu Ensisheim, ferner zu welcher Zeit und^ biet Orten schiken wolle, darüber sollen die Gesandten auf künstigem Tage zu Baden sich vereinbaren,ichen hat man die von Mühlhausen zur Ruhe und Einigkeit crmahnen lassen.