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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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894 October 1K08.

nistral und Rath zu Misox gerichtete Schreiben bisher den erwarteten Erfolg nicht gehabt hat, ja nicht ci»»^beantwortet worden ist, so wird nunmehr beschlossen, unverzüglich dem Landammann Beßler und seinem^gesandten den Befehl zu ertheilcn, sich ungesäumt nach Misox zu verfügen, um im Namen nnscrer H"""nnd Obern das fragliche Schreiben mündlich in Erinnerung zu bringen und freundlich und ernstlich Z» ^mahnen, daß aus allerlei Bedenken und in Betrachtung der bösen Conseqnenzen für unsere ihnen beiiachb"'"'Unterthanen der Prädicant der Enden abgeschafft werde, ansonst man auf Mittel bedacht sein müßte. d>eihnen weder gefällig noch ersprießlich wären. I». (S. n. Bellenz -c.). «. Auf nächste lucernische Tagleist»"^soll Befehl ertheilt werden, damit das veranlaßte Schreiben wegen des Bischofs von Chur seinen Fortg^gewinne; würden die übrigen Orte nicht beistimmen, so sott es im Namen der drei Orte abgeschikt w-rd-"',K. Uri hat abermals Anzug gethan wegen der immer noch ausstehenden Bellenzer Kriegslasten, mit ernst'licher Ermahnung, „Inen nunmer ein Wyllen ze machen".

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn:

Bellcnz, Bollenz zc. I». Art. 200.

Zu «?. Das dem Abschied beigelegte Projectschreiben der drei Orte an den Gotteshausbund fordert diesen aus, ^unter dem Titel der III Bünde durch das Strafgericht gestellten Artikel wider den Bischof auszuheben oder günstig" '''stellen; „dann wir können üch bester wolmeinung nidt verhalten, Im fall Ir vnßcr lieb Eidt- vnd Pundtsgnossengedachten oder volgcndts ein andern derglichen ordcnlich crweltcn vnd bestcttigeten Bischoffen zu Chur nit als 'vir, »Eidt- vnd Pundtsgnossen, für ein Herren vnd ordenlich Houpt des Gohhusipundt halteut, dz wir hinwidernmb üch vo»i ^huspnndt als Glider desselbigcn Houptz ouch nit mer für vnser Punhgnossen erkennen werden, wie one Zwyfstlmer Orth".

l»72.

Conferenz der katholischen Orte.

Lucern 1608, 20. bis 24. October.

Vandebarchiv Zchwyz. — HtaatSarrtiiv L»c«rn: Allg. Abschiede II. 110, und Acleu: Aug. — tiantonsarciliv Dolotliurii. A>schicdba.a ^

Gesandte: Luc er». Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß nnd Stadtfähnrich; Jost Pshffer,Schultheiß; Johann Helmlin; Jakob Sonnenberg, Ritter, alle des Raths. Uri. Gideon Stricker, ^ammann; Hans Konrad von Beroldingen, Ritter, Statthalter. Schwhz. Sebastian Büeler, Landa»n>m^Rudolf Reding, Ritter, alt-Landammann und Panncrherr. Unterwalden. Melchior Jmfeld, Ritter,ammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zlw"Stadtschreibcr und des Raths; Peter Staub; Hauptmann Hans Nußbaumer, beide alt-Amman». Fr^iHauptmann Hans Wild, Statthalter. Solothnrn. Hans Georg Wagner, Sekelmcister; HansRaths. Appenzell J.«RH. Hauptmann Ulrich Näsf, Landammann; Hauptmann Konrad Tanner vo»Ritter, alt-Landammann. Abt von St. Gallen. (?Melchior) Tschndi, Kanzler. ^

Die Gesandten sind fast einstimmig dahin instrnirt, das Wort „neugläubig" gemäß der imbadischcn Abschied enthaltenen Gründe nicht fallen zu lassen, die Eidgenossen von Zürich nicht „evangelii^^* nennen, noch die beanspruchte Titulatur als „katholisch" aufzugeben, sondern beim Landfrieden undVerträgen zu verbleiben, weil man ohne Verlezung des Gewissens und Glaubens davon nicht abgehe»