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Mai 1608.
Leutpriester von Lucern, der dem Bischof und den Katholiken im Wallis gar angenehm ist, mit einem Crede»Zbrief und einer Instruction in's Wallis abzuordnen. Je nachdem diese Abgeordneten Bescheid zurükbri»^«'soll dann weiter darüber verhandelt werden, v. Was der Herzog von Savohen und der spanische Anibass^^Casale (23. April) der Zahlung der ausstehenden Pensionen wegen geschrieben und was man ihnen geantwot ^hat, weiß jeder Gesandte seinen Obern zu berichten, t Auf den schriftlichen Bericht des bischöfl. Kasels^Statthalters nnd der Räthe, und auf die mündliche Relation der Gesandten von Freiburg und Soloth«^über das kürzliche Ableben des Bischofs Jakob Christof von Basel, sowie über die Bielerangelegenheit ^man gefunden, daß die beiden Städte mit großer Vorsicht bei diesen Sachen sich benommen haben, s"bis auf weiteres nichts zu verfügen, sondern zu gewärtigen ist, wie die Sachen sich anlassen wollen.zwischen soll jeder Gesandte seinen Obern berichten über den „sonderbaren" Befehl, welchen man ^ ^Fall der Roth nach Baden mitgeben soll, jedoch soll darüber allein vor den Geheimen Rüthen verha»werden. Die beiden Orte werden ersucht, auch fernerhin diese Sachen fleißig zu beobachten und
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tution. Darauf erstattet Landammann Tanncr von Appenzell mündlichen Bericht, was er aus Auftrag
schleunigst den andern Orten mitzutheilen. An das Domcapitel der Stift wird ein Beileidsschreiben er ^
Andreas Flugi, Hauptmann auf Fürstenburg und Bruder des Bischofs Johann von Chnr, bittetdessen und anderer katholischer Bundesleute Namen um Rath und Beistand in ihrer Trübsal und um ^
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Bischofs jüngst init den Bündncrn verhandelt hat. Da man findet, daß es sich bei dieser Sache mapum die persönliche Restitution des Bischofs handle, sondern auch um die Erhaltung des Bisthums und a ^katholischen Bnndesleute, sowie um die katholische Religion überhaupt, die dort in größter Gefahr stehe,daß die katholischen Orte dabei ganz besonders interessirt seien, so vereinbart man sich, Schultheiß SAund Landammann Beßler im Namen der V mit den Bündnern verbündeten katholischen Orte nachabzuordnen, mit den nöthigen Creditiven und Instructionen an die beiden dort residirenden Gesandte» ^Frankreich und Venedig und an die III Bünde, um mit ihnen über diese Angelegenheit, über die Liber»des Bischofs und über andere damit in Verbindung stehende Sachen zu verhandeln. Die gutherzigen ^bieten der Gesandten Freiburgs, Solothurns, Appenzells und des Abts von St. Gallen werdenverdankt. Zu besserer Beförderung der Sache sollen die Gesandten Freiburgs nnd Solothurns, unter ^ziehung anderer Rathsglieder dem französischen Ambassador von Reffuge den Sachverhalt mittheilenum entsprechende Verwendung beim König und um Recommendationsschreiben an die in Bünden resid^'«^Gesandten Frankreichs und Venedigs für die Gesandten dahin ansuchen. Im Falle, daß diesenichts Anderes, als die Verschiebung des dem Bischof angesezten Rechtstags erlangen können, soll «ut ^Nuntins verhandelt werden, damit er die Maßnahmen der katholischen Orte, „wie auch des Kostens ^den Papst gelangen lasse. I». Auftrag an die ennetbirgischen Gesandten, mit dem Bischof von Co>»° ^bessere Bestrafung fehlbarer Geistlicher und Visitation der Priesterschaft zu conferiren. (S. Vier e»^Vogt, überh.). Z i» (S. n. die betr. Vogt.). «. Den Gesandten nach Baden soll Vollmacht gegeben wer ^den Abt von St. Gallen bei seinen erlangten Stimmen des Ehegerichts und der Collaturen halber imthal zu schirmen. >». Der auf lezter Tagleistung zu Lucern erlassene gütliche Spruch zwischen Lucer» ^Uri in ihrem Anstände wegen des Kornmarkts kommt wieder zur Sprache. Weil aber die Gesandte»Uri den Spruch noch nicht bei Händen haben, wird der Handel auf nächste hiesige Tagleistung ver^q. (S. u. Baden), r und (S. u. Thurgau).