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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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860
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8<ill Februar 1608.

wußte» Streithandel init Lucern des Kornkaufs halber zum gewünschten Ende und AuStrag des Rechten ^der eidgenössischen Bünde verhelfen. Die beiden andern Orte erwidern, sie haben stets auf die Gelegen!?^einer V örtischen Taglcistnng gewartet, wo man den Span gütlich zu vereinbaren sich Mühe geben, oder da»"'wenn dieses erfolglos wäre, gemäß der Bünde an's Recht weisen werde, t Unter Vorbehalt der Geneh»uA"^der Obern wird beschlossen, wenn in Zukunft von St. Michelstag bis Ostern dreiörtische Tagsazungcngeschrieben werden, sollen die Gesandten am Abend zuvor an der Herberge sich einfinden. Der A»Z^Uris, den Salztransit durch das Herzogthum Moyland durch Statthalter von Beroldingen in's Werk st;"'zu lassen, wird von den Gesandten der beiden andern Orte wegen mangelnder Instruction in den Absch'^genommen. I». Uri und Nidwaldcn sollen dem Sekelmeistcr von Schwyz zu wissen thun, was für eine Äcsoldnng ihren Amtleuten bei der lezten Besazmig zu Bellenz und Ursern ausgerichtet worden sei.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgenhcitcn:

Vogtei Bellenz -c. ,1. Art. 181.

Nk und I» aus dem Nidwaldner Exemplar.

Zu ». Antwort Lucerns vom 24. Januar au die drei Länder aus deren Schreiben vom 22. December:

habe der drei Länder Schreiben in Betreff des Bündnergeschäfts empfangen und möchte wohl leiden, daß man dieser >»

seligen Verwirrung entlediget würde. Es hege das Vertrauen, daß die vorgebrachten Ermahnungen zum Theil aus

Intention hcrfließen, und bitte, gegenwärtige wohlmeinende Antwort im Besten aufzunehmen. Vorab müsse Luceru süd

wundern über die geschilderten Besorgnisse bezüglich des Standes der Dinge in Blinden, während doch nicht näher angeist ^

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iverde, wie, Ivo oder an wem seit der kläglichen Hinrichtung der zwei Ehrenmänner serner etwas Ungebührliches

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worden sei. Wäre die Lage so schlimm, so würden sich die katholischen Gemeinden in Bünden durch Botschaften oder sch»^ ^auch gegen Lucern vernehmen lassen haben, mit dem sie ebenso verbündet seien wie mit den drei Orten, oder es hätte»drei Orte, wenn ihnen solche Dinge bewußt wären, dieses deutlich in ihrem Schreiben angeben sollen: selbst die V»» ^haben in ihrem jüngsten Schreiben blos nebenbei gemeldet, daß ihre Sachen nunmehr vermittelst eines ordentlichen, ^ehrbaren Leuten besczten Gerichts beigelegt würden, mit dem Beifügen, daß man Gesandte zu ihnen schikcn möge oder »>Wahr sei allerdings, daß der Bischof von Chur in seiner lezten Zuschrift vom 23. November um Hülfe und Rath A , ,und gemeldet habe, die Stadt Chur sei vom Strafgericht auch vor Recht gefordert worden und er werde sainmt den '»^tischen Gemeinden die katholischen Orte um Rath und Beistand ansprechen, aber bisher habe man umsonst darauf l^w»Aus Allem könne man indeß wohl entnehmen, daß es keine Religionssachc sei, welche nur die katholischen Orte und »Zugewandten angehe, sondern daß vielmehr des Durchpasscs wegen der Fürsten durch die III Bünde der Streit sich er» ^habe, indem die Bündncr zu viel Parteilichkeit der Fürsten wegen einreißen lassen und von den katholischen Fürsten ^Ständen jeder seinen eigenen Vortheil suche. Dcßhalb müsse mau Gott um Gnade und Behutsamkeit bitten, daß >»»»auch in ein solches Unglük falle. Was sodann den Anzug betreffe, wie schmählich und schwer zu verantworten den ^tischen Orten ihre Kaltmüthigkeit sei, so sei Lucern sich bewußt, daß es stets seine Pflicht gethan und seinerseits st»»,auf die Exceutiou des badischcn Beschlusses gehalten habe. Wegen des ihnen jüngst von Luceru ertheiltcn Abschlags 'Anmuthcus hätten sie keine Veranlassung gehabt, den guten Eiser Lucerns für die Ehre Gottes, seine Kirche, die ,Religion und das gemeine Vaterland in Zweifel zu ziehen, indem sie gänzlich daraus bauen dürfen, daß es keine »e ^Freunde aus dieser Welt kenne und mit Niemanden lieber, als mit ihnen, in Lieb und Leid sterben möchte: werjene seien, welche dieses büudnerische Übel veranlaßt und die heilsamen Rathschlägc in Zerrüttung gebracht haben, das»"wohl mit der Zeit an den Tag kommen. Die drei Orte verwundern sich, daß Luceru ihrem jüngsten Vorschlage niclst ^beistimmen wollen, Luceru aber verwundere sich nicht weniger, warum seine dafür vorgebrachten Gründe keinengefunden, sei übrigens überzeugt, daß man es beiderseits gut gemeint habe. Luceru hätte es gern gesehen, wennOrte in ihrem Schreiben Mittel und Wege angegeben hätten, wie die Sache anzugreifen sei, indem es dann '