Oktober 1607.
Hause n. Hans Konrad Peyer, Stadtschreiber. Appenzell Außcr - Nhodcn. Sebastian Thöring,ainmann. Stadt St.Gallen. Joachim Neutlinger, Bürgermeister; Melchior Guldin, Stadtschreiber.
Hans Aprel, Burgermeister.
Da auf das jüngst an die III Bünde erlassene Schreiben noch keine Antwort erfolgt, sondern nur d»Anzeige aus Chnr eingelangt ist, daß bald von allen Gemeinden Antwort eingehen werde, da es ferner Z>'^schwer fallen würde, im Fall die Antwort nicht nach Begehren ausfiele, die Eidgenossen zum beschlösseAufbruch gegen die Bündner gemäß der geschworenen Bünde zu ermahnen und den Abschied von BadenBollziehung zu sezen, da man auch nicht glaubt, die Bündner werden gemäß Zuschrift aus Baden antworteund da die meisten Orte dahin instruirt haben, auf alle Weise dahin zu trachten, daß der Kriegsausbrucheingestellt und Mittel und Wege gesucht werden, wie man ohne Waffengewalt durch Abordnung einer ^sandtschaft die Ruhe und Ordnung herstellen könne, weil endlich der französische Ambassador, Herr von Refs>'^'an Zürich geschrieben hat, man möchte auf geeignete Mittel bedacht sein, die Unruhen in Bünden zu sl^''und Jedem zum Recht zu verhelfen, dagegen von gewaltthätigen Maßregeln abstehen, so wird aus diesenandern wichtigen Gründen einstimmig beschlossen, Zürich soll bis nächsten Freitag abwarten, ob die zuges°^Antwort eintreffen werde; geschieht lezteres, so soll es den übrigen und den zugewandten Orten diese Aut>^sowie die Zuschriften des Königs von Frankreich (vom 11. September) und seines Ambassadors mitthe'^mit der Bemerkung, daß es aus gewissen Gründen nicht thunlich finde, jezt schon die Orte und deren ^wandte zum Aufbruch zu mahnen, sondern für besser halte, eine gemein-eidgenössische Tagsazung dieser ^gelcgenheit, sowie der ausstehenden französischen Zahlungen wegen auf den 21. October *) nach Bade»zuschreiben, um sich zu entschließen, was in der Sache weiter zu thnn sei, und zugleich die Instruction s^die Gesandten nach Bünden festzustellen. Sofern aber die katholischen Orte mit Waffengewalt gegen Bü"^marschiren und vielleicht noch andere Hülfe beiziehen und keine Gesandten mehr dahin schiken wollten, s" 'man alsdann mit Gewalt verfaßt sein, dieselben bei den Bünden zuin Stillsizen zu ermahnen und de'evangelischen Orten, wenn sie selbst keine Gesandten mitschiken wollten, zu bewilligen, solches zu thuu "sich der Sache nicht weiter anzunehmen, noch Jemand anderm Anlaß zu geben, sich in diesen Handel e>»^mischen; wenn die katholischen Orte dieses nicht thun wollten, soll man alsdann den französischen Anibass"oder den König selbst ansprechen, sie dazu zu vermögen. Und damit inzwischen die Sachen in Bünde» >nicht schlimmer gestalten, soll Zürich in der evangelischen Orte Namen an das gegenwärtig zu Jla»Z ^sammelte Strafgericht eine Ermahnung folgenden Inhalts erlassen: Da man damit umgehe, Gesandteihnen zu schiken, um zu versuchen, ihre Anstände in Güte zu vergleichen, so sollen sie gemeiner Eidgenosseschaft zu Ehren und zu Gefallen alle ihre Urtheilc, Processe und Exemtionen bis zu Ankunft dieser Gesa"^einstellen. Man erwartet, daß das Strafgericht dieses zu thuu sich nicht weigern wird. Sollte dagegen
*) Unter'»! 26. September sali. Kal.) thcilt Zürich an Basel mit, daß in Folge der aus Bünden eingelangten A'üwor ^Abhaltung dieser Tagleistung unthunlich geworden und vorzuziehen sei, die aus dem Tag zu Baden beschlossene Gesandtschaft ^Bünden abzuordnen, daher es einladet, die Gesandten auf Sonntag den 11. October (alt. Kal.) in Ragaß zu haben, um von da »Bünden zu verreisen, was zu geschehen hätte, auch wenn nicht alle Orte und Zugewandten dabei vertreten wären. Die übrigen I ^zu Baden gegen Bünden verabredeten Maßnahmen können dagegen jezt nicht in's Werk gcsczt werden. — Der Verlaus derden 1kl Bünden machte dann diese Gesandtschaft überflüssig, weßwcgcn sie unterblieb. — Schreiben Zürichs vom 5. Oktober9. November (alt. Kal.) im Kantvnsarchiv Basel, Eidg. Abschiede 1667.