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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1K07.

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VS5.

Conferenz der V katholischeil Orte.

Lucern. 1K07, 28. August-

Staatsarchiv Lncern! Acten: III Bünde, und Lucerncr Abschiede II< 102.

Gesandte: Luccrn. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Oberst Walther Ainrhyn, Ritter; Hauptmann'chelm Balthasar, des Raths. Uri. Gideon Stricker, Landainmann; Walther Jmhof, Ritter, alt-Land-^wann. Schwyz. Jost Schilter, alt-Landammann; Sebastian Büeler, alt-Landammann. Unterwalden.

Jmfeld, Landainmann, von Obwalden; Oberst Kaspar Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden.^ "g> Hans Jakob Stocker, alt-Ammann; Martin Schmid, Sekelmeister; Hauptmann Hans Trinkler, des

Aaths.

^ ^ Zürich hat zu Behandlung des Bündnergeschäfts eine allgemeine Tagsazung auf nächsten Sonntag' September) »ach Baden ausgeschrieben, iveßhalb die katholischen Orte sich vorher noch darüber berathen°len. eröffnet der Nuntius Fabricius, Bischof zu St. Severo, er habe vom Papst ein Schreiben er-e», worin derselbe erkläre, mit welcher Freude er der katholischen Orte gottseligen Entschluß betreffs derdesBündner Angelegenheit zu Förderung und Erhaltung der katholischen Religion und zu BeschirmungBischofs und des Bisthnms Chur vernommen habe; dieses entspreche ganz ihrem Ehrentitel und der"uu»g, pjx ^ ^ gcsezt habe, er werde es auch stets in gutem Andenken behalten. Er bitte, manund^ Bischof von Chur bei seiner schweren Betrübniß und der unbilligen Verfolgung für befohlen haben"> der angebotenen Beschirmung verharren, das werde von Gott nicht unbclohnt bleiben. Daraus erläuterti >of Johannes von Chur, wie er ganz unschuldig verfolgt werde, und bittet um Gottes und der Gercch-^ ^ willen, ihn sammt seiner Stift und den andern bedrängten Katholiken in gutem Schirm zu haben, ihm^^">em unparteiischen Rechten zu verhelfen und bis auf bessere Zeiten den Aufenthalt ans der katholischene Gebiet zu gestatten. Beiden wird im Sinne der frühern Erklärung geantwortet, mit der Versicherung,statt Bischof behülslich zu sein und ihm den Aufenthalt, wo es ihm beliebe, zu ge-

^ Betreffend den Hanpthandel finden Lucern, Schwyz, Ob- und Nidwalden und Zug rathsam, ja nöthig,""^geschriebene Tagsazung zu besuchen, um die Sache nicht steten zu lassen und mit Ernst vielleicht etwaspr>eßliches ausrichten zu können, ferner um mit den Städten das Nöthige zu besprechen und besonderssei,/ Fehler vorzuhalten. Der Gesandte von Uri, der hiezu nicht stimmen will, wird dringend gebeten,^ Obrigkeit die Gründe und Ursachen, welche die katholischen Orte dazu bewegen und wie viel ihnen ansi genieinsamen Geschäft gelegen sei, zu berichten. Überdieß wird.Uri in einer Zuschrift ernstlich ersucht, '

1 nicht abzusöndern. (Uri hatte am 20. August an Zürich gemeldet, daß es die zu Baden gestellten Artikel. . ""nehme, kein Fähnchen in's Feld schiken, sondern die Pässe bewachen werde.) Von den zu Gersau vor-da>n Artikeln werden nur die vier wichtigsten in Bcrathung und dann in den Abschied genommen,stelzt Gesandten nach Baden darüber instruire, nämlich, daß der Bischof und das Bisthum

bleiben mögen, daß dem Bischof und andern Bedrängten zu einem unparteiischen Recht verhelfengeb ^ Katholischen „durch Mittel der Frystellung, die sich dann allein vsf die katholischen verstat",ü>eit ^de, und daß die Rädelsführer und Urheber dieses Jammers nach Verdienen bestraft werden. Das^ Aöthige kann den Gesandten nach Bünden in ihre Instruction gestellt werden. ?». An den Herzog