83k Juli 1607.
so habe doch die Arglist Mittel und Wege gefunden, sowohl aus der im Mai dahin abgeschikten Gesandtschast'als aus der am 10. Juni aus Baden erlassenen scharfen Zuschrift ihren Bortheil zu ziehen, die demder Eidgenossen ergebenen Gemeinden abzuschreken und inzwischen durch die andern unruhigen Alles zu überstürzen. Es könnte dieses der Vermuthnng Raum geben, als hätte man unter dem Schein, die Unruhen be>'zulegen, vorzüglich darauf gezielt, den in der erwähnten Erklärung vom April enthaltenen Artikel Hinsichtdes Passes aufzuheben und die dem König Ergebenen in Haft und Gefahr zu bringen, wenn nicht auch ^katholischen Orte diesen Verhandlungen beigewohnt und dazu gestimmt hätten. Der Gubernator könne >"Odenken, daß dieser Orte Bestreben je ein anderes gewesen sei, als die katholische Religion zu erhalten und d^Königs Bortheil zu fördern, indem eben an dem Punkt des Passes nicht wenig gelegen sei, wie er, der Mbassador, mehrmals erklärt habe. Wenn nämlich die Bündner den Paß durch ihr Land offen geben und st^ein Krieg in Italien erhübe und die Franzosen oder Andere zum Schaden und Nachtheil des Königs und d^Herzogthums Moyland dort durchzuziehen begehrten, so müßten die katholischen Orte jedenfalls in eine u»a^genehme Lage kommen, indem jener Durchzug nicht ohne Berührung der Vogteien Rheinthal und Sarga^geschehen kann und den Orten so nur die Wahl übrig bliebe, entweder ihre Versprechungen gegen denunbeachtet zu lassen oder durch Verweigerung des Dnrchpasses sich bei jenen, die ihn begehrt, verhaßt zu niach^'diesein Allein hätte man init der genannten Erklärung der Bündner vorbeugen können. Der Gubernatordeßhalb die Zuversicht, es werden die katholischen Orte zu Schnz und Schirm des katholischen Glaubens, ^Beförderung allgemeiner Wohlfahrt, zu Erhaltung ihrer Ehre und der Ruhe und Einigkeit solche Mittel a»die Hand nehmen, die sie für nöthig erachten. Sie dürfen versichert sein, daß sie den Gubernator bereit sin^'werden, nicht nur mit seiner Macht, sondern auch ans andere Weise, wie es einem treuen Bundesgenossegezieme, ihnen beizustehen. Wenn sie dagegen gestatten „daß für ein Laster der verletzten Maiestat sollehalten werden, sich zu der fründtschaft deß Königs zu Hispanien zubegeben vnd derselben anzehangcn", daß ^zum Tode verurtheilt werden, welche ihres Vaterlandes Ehre und Wohlfahrt suchen, so werden sie in KMl^'eine noch viel schreklichere Empörung als die in Bünden in ihrem eigenen Land erleben, denn die Urhcb^derselben, sobald sie den Weg offen finden, werden nicht ermangeln, dieses zu versuchen; den Anfangman bereits an der Entsezung des Burgermeisters Lamberger in Freiburg sehe», von andern Beispielen U>eer um des Besten willen schweigen. Schließlich müsse er bemerken, daß dieses Geschäft eines vorsichtige»überdachten Entschlusses bedürfe; er sei zwar überzeugt, daß sie sich durch keinerlei Jntrignen oder KunstZwerden abwendig machen lassen, weil er aus Erfahrung wisse, wie viel ihrer Vorsicht und Einsicht zu vertratsei. Er begehrt, daß dieser Vortrag in den Abschied genommen und den übrigen Verbündeten Orte» da^Mittheilung gemacht werde. Sein freundliches Begrüßen und Anerbieten werden ihm angemessen verda»unter gleichen Gegenanerbietungen und in der Zuversicht, daß der König und der Gubernator ein gctre^Aufsehen auf die katholischen Orte haben werden, wenn die Roth es erfordern sollte. I». Der Nuntius ül^gibt ein päpstliches Breve (ei. ä. 14. Juli), worin der Papst die VIII katholischen Orte dringend zum Sch^des Bischofs und des Bisthums Chur ermahnt. Darauf will man dem Nuntius zu Händen des Papst >seine vertraulichen Ermahnungen und Anerbieten danken und ihn versichern, daß die katholischen Orte aeifrige katholische Christen nach dem Beispiel ihrer Vorfahren nicht ermangeln werden, ihr Möglichstes zuund ihn bitten, für Anweisung einer Geldsumme an einem sichern Ort für den Fall der Roth zuLucern und Solothurn sollen auch bei den übrigen mit den katholischen Orten verbündeten Fürsten in dm