828 Juni 1607.
göttlichem und billigem Rechten zu verhelfen und Frevel und Gewaltthätigkeiten zu verhindern. Man erll^nochmals feierlich vor Gott und aller Welt, daß an allein daraus erfolgenden Übel und Unheil sie allei» ^Schuld tragen, und bedaure nur jene Gutgesinnten unter ihnen, derentwegen man sie bisher verschont "»d ^, an all' den Vorfällen keinen Antheil genommen; das sei die lezte Warnung. — Dieses Schreiben4./14. Juni) wird durch drei Boten an alle Hochgerichte der III Blinde abgeschikt. — Dem französischen A"'bassador wird durch einen Ausschuß zu Händen des Königs für sein treuherziges Anerbieten und Erwählgedankt, mit der Bitte, Anordnungen zu treffen, daß nicht allein den Obrigkeiten, sondern auch den Oberstund Hauptleuten pünktlichere Bezahlung geleistet werde. — Die Commissarien des Erzherzogs Maxi>n>^"werden gebeten, dem Fürsten für seine Anerbietuugen verbindlich zu danken, zugleich wird ihnen aufWunsch eine Abschrift des an die III Bünde erlassenen Schreibens mitgethcilt. Sie versichern, daß derin gleichem Sinne an diese schreiben und zu den Eidgenossen halten werde. — Der Stadtvogt von Mcüstlwüberbringt Briefe von Ammann, Rath und ganzer Gemeinde zu Misox, von Landammann und Rath zuvon Ammann, Rath und Gemeinden zu Küblis, Telfs und „Pleffigcn" (Plawiken), von Land und GerichtSchiers und Seewis, worin erklärt wird, daß sie an den in ihrem Vaterland entstandenen Unruhen nie Ngenommen haben und dem treuen Rath der Eidgenossen und deren Begehren gerne folgen wollen, daM>tdurch ihre Hülfe wieder in den alten freien Stand gebracht würden. Ihnen wird für ihre guten Gesinn»^freundlich zugeschrieben. — Um auf alle Fälle gesaßt zu sein, wird von den acht mit den III Bünde» ^bündeten Orten, jedoch auf höhere Genehmigung hin, für rathsam erachtet, Gewalt mit Gewalt abz»tre>und Vorbereitungen zu treffen, um mit bewaffneter Hand die Anfrührer zum Gehorsam bringen zu kö>»^'dieses Mittel würde nicht, wie eine Absperrung der Lebensmittel oder eine Anfkündnng der Bünde, Schu ^und Unschuldige zugleich treffen, sondern allein über die Halsstarrigen ergehen; man erwartet, daß «uchnicht im Bündniß begriffenen Orte Angesichts der großen Gefahr Hülfe und Beistand leisten werden, ^auch in geringerem Maße als die Verbündeten; den Erzherzog Maximilian will man ersuchen, daß er,Landvogt Beeli wieder in Freiheit und seine Unterthancn zum Gehorsam gebracht sein werden, sich da»» " ^weiter einlasse, sondern sich gerüstet halte, nachbarliche Hülfe zu leisten; auch der Gubernator des HerM^'!Mayland soll ersucht werden, sich der Bündner nicht anzunehmen; endlich soll jede Obrigkeit auf ,Aufwiegler achten und solche gebührend bestrafen. — Die Gesandten der mit den III Bünden nicht verbißOrte haben thätliche Hülfe zuzusichern keine Vollmacht und nehmen diesen Punkt in den Abschied; sie ^ihren Entschluß auf den 1. Juli nach Baden schiken, weil die III Blinde auch auf diesen Tag antworten s" ^dort soll dann von jedem der acht Orte ein Gesandter bezeichnet werden, jene Mission auszuführen; ^parteiischen Schreiber wird der Stadtschreibcr von St. Gallen, Melchior Guldin, ernannt. I». Diebirgischen Landvögte sollen ermähnt werden, fiir gehörige Bewaffnnng ihrer Unterthanen zu sorgen. ,u. Baden). «R. (S. u. Luggarus). «. Schultheiß Pfyffcr begehrt, daß die Orte, welche eS noch nichtihren Antheil an den von allen Orten bewilligten Fenstern und Wappen in das neue Nathhaus Z»auf künftiger Jahrrcchnnng bezahlen möchten, t n. (S. u. Rheiuthal). I». Landammann Schwabuni Fenster und Ehrenwappen in sein neu erbautes Haus. Ii. (S. u. Baden).
Man sehe auch im Abschnitte Herrschnftsangelcgcnheiten:
Landvogtci Rheiuthal.
». Art. 24. Justizsachcn.
«. Art. M. Ohmgeld.