April 1607. 819
^ hochdeutsches Kriegsvolk durch sein Gebiet gezogen sei und sich so ungebührlich gegen das Landvolk be-^»nncn habe, daß mit großen Kosten Wachen haben aufgestellt werden müssen; wenn die Orte, welche davon"utujß gehabt, die übrigen gewarnt hätten, hätte man Vorsichtsmaßregeln treffen können. Darauf berichtet^ Gesandte des Abtes von St. Gallen, daß der Oberst dieser Truppen, Freiherr von Madruz, dem Abtgegeben habe, er habe sich mit allen Orten wegen des Durchzugs verständigt, was sich dann aber als un-?r herausgestellt, jedoch erst, nachdem das Land schon von diesen Leuten überschwemmt gewesen sei. Dahersog Ort, das zuerst von so etwas Kunde erhält, soll sogleich die andern benachrichtigen, auch
»>a» den Abschied vom Februar 1580 in Anwendung bringen. I. (S. u. Thurgau). in. Glarus vcr-vy," ^ 5'ch schriftlich für Hauptmann Fridolin Heer, daß man ihm, da er mit dem bewilligten Zoll ans der^gebauten Straße neben dem Waleustadtersee nicht bestehen könne, einen Wasserzell von 1 Rappen>edcm Stük Waaren, welche über den See geführt werden, bewilligen möchte, indem er sonst die Straße^ eingehen lassen müßte. Wird in den Abschied genommen. >». (S. u. Mainthal). «». (S. u. Thnr-l» (S. u. Mainthal), q. (S. u. Sargans), i Die Gesandten Berns berichten, ihre Obern haben^ Folge des ab lezter Jahrrechnnng an sie gestellten Begehrens ihren Entschluß über den Tauschhandel um^ Zürich schriftlich mitgctheilt, nämlich der Eidgenossenschaft zu Ehren und Gefallen und keiner andernthal ' Tausch fallen lassen zu wollen, jedoch unter der Bedingung, daß ihre Bürger im Münster-
»Nd gegenwärtigen Stand verbleiben und daß die Reputation Berns dadurch nicht geschmälert sei,
^ unter der fernern Bedingung, daß der Bischof, als Urheber dieses Handels, Bern die Kosten vergüte.^ Ulan nun annimmt, die Gesandten des Bischofs werden ihre Antwort darüber auch geben wollen, und weilGesandten einiger Orte ihrer Landsgemeinden wegen heimkehren müssen, wird dieser Handel auf künftige" Rechnung verschoben.
^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhciten:
Thnrgail. I Art. 366. Kirchliches u. Glaubcnssachcn. »». Art. 132. Abzug.
UMst Sargans. I>. Art. 96. Wuhrc. Art. 103. Kirchliches.
I. „ 17. Amtsantritt des Landvogts,
ji^i^uetb. Vogt, libcrh. k» Art. 44. Allg. Verwaltungsjachcn.
Ly»d ^Marlis. Art. 164. Justizsachen.
Mainthal. »». Art. 397. Rechts- und Gerichtssachcn. I». Art. 398. Rechts- und Gcrichtsjachcn.
^ »»s dem Zürcher Exemplar, Z 8; »» aus dem Berncr Exemplar, S. 394.
^ Bündner Unruhe» dieses Jahres enthalten die eingehenden Auszeichnungen des Zeitgenossen Bartho-der .x "Horn, damals evangelischer Pfarrer zn Maienseld, reiches Actenmaterial: Verhandlungen, Beschlüsse und SchreibenPjj». ^'uössischen Orte, Sprüche der Strafgerichte, Rcchtsertignngsschristcn der Angeklagten n. A. m. sBartholoinäus AnHorns" Aufruhr im Jahr 1607. Chur 1862).