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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Februar 1K07.

Bic, habe mit Lux Jselin von Basel einen Accord über Lieferung von Waffen abgeschlossen und durch diese"seien bisher die Aufbrüche versehen worden; er seinerseits wolle Niemanden zwingen, auch gebe er hicnnt d>eVersicherung, daß der Aufbruch nicht vor Bezahlung der verfallenen Pensionen und bevor die Orte mögl^befriedigt seien, zu geschehen habe. Die Erklärung in Betreff der Bewaffnung wird in den Abschied gcnonm>e"-Luccrn dagegen will seine Angehörigen gegen eine angemessene Summe selbst bewaffnen. I». Christof """Stadion meldet als Abgeordneter des Kaisers, daß bei den überall stattfindenden Kriegsrüstungen vielleichtTruppen fremder Nationen durch die obcrösterreichischcn Länder ziehen werden, obschon gegenwärtig nochmand um den Durchpaß nachgesucht habe, und daß daher die Eidgenossen getreues Aufsehen habe» mochte"-um Schaden zu verhüten. Antwort: Man werde Alles treulich leisten, wozu die Erbeinung mit dem H""'Österreich verpflichte, e. Betreffs der zu Baden vorgeschlagenen Zuschrift au den König von Frankreich-bezüglich der Säumigkeit in Bezahlung der verfallenen Pensionen, des Friedgeldes und der Anforderungen ^Obersten und Hauptleute, wird beschlossen, die Sache bis nach Ostern zu verschieben; inzwischen sollen^hicfttr Bezeichneten mit dem Ambassador über die Zahlungen sprechen und ihin anzeigen, wie bald sich ^Orte über den Aufbruch und die Bewaffnung resolviren werden. Auf die Mittheilnng, der Entscheid wcr^sich bis zum 7. März verziehen, erklärt der Ambassador, daß dieses der Vereinung zuwider sei, indem<l. Artikel derselben laute, die Eidgenossen dürfen einen ordentlich begehrten Aufbruch nicht hindern, wüssi"vielmehr die Mannschaft binnen zehn Tagen marschfertig halten; er begehrt, daß diese Erklärung in die ^schiede genommen werde, um für die Zukunft Consequenzen zu verhüten. Es wird nun verabschiedet, alle j""^Orte, welche den Aufbruch noch nicht bewilligt haben, sollen ihre Resolution längstens bis zum 7. März d>""Ambassador zuschiken, auch sich erklären, welches Ort die Seinigen bewehrt machen wolle. «I. Die Gesandtvon Zürich und Bern berichten, vor einigen Tagen haben Abgeordnete der III Blinde die Anzeige gen>a^-daß sie wegen Bedrohung deS Veltlins durch den Grafen von Fuentes von jedem Bund zwei Fähnchengemahnt und an die Gränzen des Veltlins nach Eleven gelegt haben, nicht um Jemanden zu beleidigenanzufeinden, sondern allein, um sich zu vertheidigcn. Da diese Abgeordneten gleichzeitig die beiden StädteBeistand gemäß der Bünde angegangen haben, habe man ihnen je 300 Mann zugesichert; diese Anzeige h"^'sie den Gesandten der übrigen Orte nicht vorenthalten wollen. Auch Glarns hat den Bündnern aufVersicherung, daß sie die Mannschaft nur zur Vertheidigung des allgemeinen Vaterlandes gebrauchen werd""'Hülfe versprochen.

«I lezter Saz aus dem Schwyzer Exemplar.

«Ii.

Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte und Abt von St. Gallen.

Lucern. Il»07, I. und 2. März.

Staatsarchiv Vucern. Lucerner Abschiede II. 97.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffcr, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-SchultheißStadtfähnrich; Christof Kloos, Statthalter; Wcndelin Pfhffer, alt-Statthaltcr; Niklaus Pfhffer,Pannerherr und des Raths. Uri. Walther Jmhof, Ritter, Landammann; Peter Gisler, Ritter, alt-L""^ammann. Schwyz. Sebastian Büclcr, Landammann; Balthasar Kyd, Ritter, Sckelmeifter und des