808 Februar 1007.
». Betreffs Ausmünzung der Schillinge wird auf höhere Genehmigung hin Folgendes beschlossen:soll auf die Mark 282 oder 283 Stük, 5 Loth fein, schlagen; die Lucerner- oder Znger Schillinge solle"Loch 2 Qtl. fein halten und 208 Stük auf die Mark gehen; das Alles soll durch die Münzmeister gescheht'das Gepräge soll sauber und stets mit der Jahrzahl der Prägung versehen sein, auch sollen von jedemein oder zwei Stük zum Probiren, wenn das nöthig ist, aufbehalten werden; übrigens soll man von d>c>^Schillingen nicht gar zu viele ausmünzen lassen. Der geringe Abstand des Gehaltes mußte festgesezt wer^'weil das Silber zu hoch im Preise steht und daher um so weniger Stüke, wenn sie recht sein sollen, gesäM"werden können. — Zug soll im Namen der drei Orte diese Münzordnung an Uri mittheilen und es erinah"^'seine Schillinge besser und mit sauberm Gepräge anfertigen zu tasten. — Der lezte Münzabschied der sechs ^zu Zürich wird in Bezug auf die Werthnng der Gold- und Silbermünzen gutgeheißen, ein Vorschlagauf etwas höhere Werthnng der Sonnenkronen, der doppelten spanischen Kronen, der ungarischen und a»d^Ducaten, sowie der französischen Silbersorten, als Franken, Kreuzdiken und Altdiken, wird in den Abs^genommen, um auf nächster Tagsaznng zu Baden sich zu erklären. Bezüglich des leichten Geldes sollOrt unverzüglich eine Bekanntmachung erlassen, daß nach Mitte Fasten der Abzug laut Abschied zustattfinden werde. Der Wardei» von Zürich soll beförderlich die Gewichte den Orten überschiken u»d ^Übereinkunft soll auf künftiger Tagsaznng zu Baden bestätigt und die Miinzordnung zu Jedermanns Ke«»^gedrukt und publicirt werden. I». Zürich beantragt Maßregeln gegen die Landstreicher. Man verständigt p ^jedoch auf Genehmigung hin der Obrigkeiten, einstweilen nichts weiter zu verfügen, bis man gesehensie sich während der gegenwärtigen Aufbrüche fortmachen, dagegen allenthalben eine Warnung zu erlastwenn sich dann noch welche betreten lassen, sollen sie durch Vermittlung der Ambassadoren ans diegeschikt werden. «. Schwyz hat an Ammann und Rath der Stadt und des Amtes Zug ei» scharfesin Betreff eines Arrests erlassen. Deßwegen will man an Schwyz vorerst freundlich schreiben und, wcn»^ohne Erfolg wäre, die Ansprecher dann auf eine allgemeine Tagsaznng weisen.
«II.
Conserenz der beiden Städte Zürich und Bern.
Aarau. 1007, 20. Aevruar (10. alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich: Abschtedbd. 136, S. 240.
Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Hauptmann Leonhard Holzhalb, desBern. Hans Jakob von Dießbach, Oberst; David Tscharner, beide des Raths.
». Die III Bünde sind aus dringenden Gründen veranlaßt worden, einen Zusaz von sechs Fäh'von jedem Bund zwei, in das Veltlin zu schiken, um es vor einem Überfall, der aus der neuentäglich zu besorgen ist, zu schüzen. Dieses sowohl, als das von den beiden Städten den III Bünden imdes verflossenen Jahres gegebene Versprechen, sie mit zwei Fähnchen und monatlich 500 Kronen zu
stüzen, sind die Veranlassung zu gegenwärtiger Conserenz. Vor einigen Tagen haben nämlich die IUdurch ihren Abgesandten, Hans Lucius Gugelberg, an beide Städte das Begehren gestellt, ihnen ein Fä^'Knechte in eigenen Kosten zu senden. Nun berichten die Zürcher Gesandten, daß Zürich „vor Jrem MGwalt" auf dieses erklärt habe, es erbiete sich nochmals, den III Bünden auf erneuerte Mahnung ein