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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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November 1V06.

««7.

Appellationstag der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte.

Aktors. 1K06, 19. Movemver.

Der Abschied fehlt. Die Ansezung dieses Tages geschah aas der Conserenz vom 6. November hievor, s. Absch. 604, ^

VN«.

Conferenz der evangelischen Orte.

Aarau. 1K0K, 14. Aecemver (4. alt. Kal.).

Staatsarchiv Zürich. Abschiedband 136, S. 238

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Burgermeister; Hans Escher, Sekelmeister und desBern. Anton von Grafenried; Abraham Stürler, beide Venner und des Raths. Basel. Sebastian ^ 'Hans Ulrich Schultheiß, beide des Raths. Schaffhausen, vr. Heinrich Schwartz, Burgermeister.'Hausen. Hans Georg Zichle, Stadtschreiber. .

Nach Anhörung eines ausführlichen Berichts über die Verhandlungen zwischen denen von Mühlhause»"den österreichischen Commissarien bezüglich der mühlhausischen Flüchtlinge, Matthias Finninger und Mitha^'und ihrer auf österreichischein Gebiet confiscirten Güter findet man, daß diese Sache nicht die Stadt>O>?Hausen allein, sondern auch die mit ihr noch verbündeten evangelischen Orte, welche nach Eroberung derunter Mitwirkung der unparteiischen Richter die Schuldigen ihrer Güter entsezt und verbannt haben, aBund daß demnach von jedem Ort ein Gesandter auf den den Mühlhausern angesezten Commissionstagordnet werden solle, um als Partei aufzutreten. Daselbst soll dann der genannte Bericht im Namen derMühlhausen verbündeten Orte vorgelegt und gemeinsam an die Commissarien das ernstliche Begehre»werden, die fünf Orte und Mühlhausen bei den Erkanntnissen zu schirmen, die bezüglich dieser treulosenhausischenBanditen" erlassen worden, und leztere mit ihren unrechtmäßigen Ansprachen abzuweisen. ^hat man aber keineswegs die Absicht, in ein neues Recht oderGütigkeit" sich einzulassen, sondernbei dem gestellten Begehren zu verharren. Wofern aber dieses nicht statthaben möchte und man denstiftern ihre Güter wieder zusprechen wollte, soll den Commissarien mit Ernst, jedoch auf freundlicheeröffnet werden, daß man überlegen werde, wie man den Burgern von Mühlhausen, denen ihre Güterösterreichischem Gebiet genommen worden, an andern Orte», wo das Haus Österreich Vesiznngen aus e> ^nössischem Territorium habe, zu Hülfe kommen könne, oder daß man die Sache an den König vonder Mühlhausen auch in seiner Vereinung habe, gelangen lassen werde. Weil übrigens seit der Zeit, alsSache vom Erzherzog an die Commissarien gewiesen worden ist, denen von Mühlhausen ihre Güter auf ^reichischem Gebiet neuerdings verarrestirt worden sind, so soll Zürich im Namen der fünf Orte au diegierung zu Ensisheim nachdrüklich schreiben, sie möchte diese Arreste wieder aufheben, indem vomein Commissionstag angesezt worden sei, bis zu welchem keine fernern Arreste bewilligt werden sollte». ^neben will man auf dem Gebiet der mit Mühlhausen verbündeten Orte auf diese mühlhausischen Va»fleißig fahnden. Was schließlich die Bittgesuche anbelangt, welche zuerst Schwyz und sodann auf»sJahrrechnung die Gesandten von Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg, Solothurn und Appenzell I"