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Juni 1606.
fangen haben, daß die beim Erzherzog Maximilian von Österreich anhängig gemachte Sache durch eine J»^cessionsschrift von Schwyz in Verzug gerathen sei, weßwegen sie nunmehr von Schwyz zu erfahren wünschtwas es für die Beklagten zu thun gesonnen sei und warum es diese Unruhestifter in Schuz nehme, währetdoch die katholischen Orte früher erklärt haben, sie werden sich derer von Mühlhausen weder in GutemBösem mehr annehmen, und welche Aufträge Schwyz dem unruhigen Anstifter Pistorius gegeben habe,mit dem Kaiser und dem Erzherzog in Betreff dieser Flüchtlinge zu verhandeln. Wird von den andernzu Berathung einer Antwort in den Abschied genommen, t. (S. u. bern-freiburg. Vogt, überh.). Iiu. Thurgau). v. Lux Jselin von Basel verantwortet sich bezüglich der auf lezter Tagleistung gegen ihn vor-gebrachten Klage, daß er der in französische Dienste aufgebrochenen Mannschaft schlechte und zu theure Wafsr"geliefert habe. Er habe mit den gemeinen Knechten nichts verhandelt, sondern nur mit den Hauptleuten, ^hoffentlich nichts zu klagen haben; wenn Jemand sich zu beschweren habe, werde er an gebührendenRede und Antwort geben. Mit dieser Antwort gibt man sich zufrieden, was Basel in den Abschied gegebo"wird. Da die meisten Orte die versprochenen Fenster und Ehrenwappcn in das neue Rathhaus zu lltz»^bereits bezahlt haben, erinnert Landammann Schwarz die rükständigen Orte an ihren Beitrag, x. (S-Rheinthal), Erzherzog Maximilian von Österreich schreibt, es habe sich unlängst ein gewisser Hugovenius mit drei guten Pferden und einer namhaften Baarschaft aus der Carthause zu Buxheim, wo er Pr>^gewesen, unter Mißachtung seiner Gelübde flüchtig gemacht und halte sich gegenwärtig in Bern auf; da Al-heim in der Landvogtei Schwaben liege, so berühre ihn die Sache; wenn Hugo für seine Person nicht z»v>^kehren wolle, so lasse er das in seinem Werth verbleiben, bitte aber Bern, dafür zu sorgen, daß das de>"Kloster' entfremdete Gut zurükgestellt werde; dafür würde er dankbar sein und es auf alle Weise zu erwide^nicht unterlassen. Die bernischen Gesandten, weil darüber ohne Vollmachten, nehmen das Begehren in de"Abschied.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:
Deutsche gem. Vogteicn iiberh.
I,
Art. 84.
Rechts- und Gcrichtssachcn.
I.
Art.
86.
Rechts- und Gcrichtssache»'
I.
. 85.
Rechts- und Gcrichtssachcn.
i»
»,
06.
Niederlassung.
Laudgrafschast Thurga».
i»
Art. 215.
Märchen.
»»
Art.
128.
Abzug.
Landvogtei Nhcinthal.
Art. 131.
Kirchliches u. Glaubenssachen.
Art.
166.
Verschiedenes.
Grasschaft Bade».
,1.
Art. 25.
Kanzlei.
1^
Art.
97.
Zurzachcr Markt.
«. „ 42. Judikatur- u. Compctenzanft.
Landvogtei Frciämter. e Art. 166. Verschiedenes.
Bern-freib. Vogt, iiberh. t. Art. 61.
V, » und > aus dem Exemplar im Aargauer Archiv, Hß 14, 15, 18, 23.
Zu «. Hiczu ein Schreiben der VIl katholischen Orte Gesandten vom 5. Juli an Erzherzog Maximilian vonreich, womit sie sich beschweren, daß dem Matthias Finninger und Mithaftcn „das vorhin gegont recht vnd arrest wider»'"spötlich auß den Händen zogen vnd dem Gegentheil der angelegt arrest ohn alle Kaution wider alle recht vnd Jrer v»»^'hindert relaxiert worden", und unter Berusung auf die Erbeinung, welche sage, daß jeder Theil dem andern und se>"^Schirmsverwandtcn gleiches Recht halten solle, das Verlangen stellen, daß den „gueten armen Lcüth" zu ihrem RechteHolsen werde. — Kantonsarchiv Baselstadt, eidg. Abschiede 1606.