Juni 1600. 785
^ ^ gelangt seien. I». (S. u. deutsche Vogt, überh.). e. (S. u. Freiämter). «t u. v. (S. u. Baden).' Bürgermeister von Zürich erstattet Bericht über die Verhandlungen der Schiedherren zu Solothurnden, Tauschhandel um Biel und legt den daherigen Abschied vor. (S. Absch. 591). Nun stellen die bischöf-Gesandten ausführlich dar, wie dieses Tauschgeschäft unmöglich zur Vollziehung gelangen könne, weil derSpruch von 1594, das Tauschlibell von 1598 und der Vertrag der X Orte von 1602 sich in vielen Bezie-l>ku widersprechen, indem namentlich Bern dem Bischof sowohl als den Bielern in dem einen Zusicherungen^wacht, die durch den andern wieder aufgehoben werden; sie erklären, daß weder der Bischof noch das DoimTauschvertrag sich zu halten verpflichtet seien ,weil derselbe durch das „Libell" aufgehoben worden,' daß sie Bern noch nichts übergeben haben und noch im Bcsiz der Stadt Biel seien, dabei ver-
und sehen werden, wie sie sich mit ihren Unterthanen zu Biel werden verständigen können; sie erklärenJud' ^ ^ ^ hiemit das Recht darschlagen vor den XII Orten, oder dann, wenn Bern sich dieserunterwerfen wolle und wieder behaupte, mit einem Fürsten des Reichs gehandelt zu haben,^ de,, kaiserlichen Gerichten Rede und Antwort geben werden. Die Gesandten von Bern haben keine Voll-^ ^' ^eil Bern geglaubt hat, es werde die Sache nicht auf gegenwärtiger Tagsazung vorgenommen werden;
übrigens dafür, daß der Streit gemäß der eidgenössischen Bünde durch gleiche Säze müsse berechtigetes Geschäft nicht angeregt, sondern der Tausch sei ihm angetragen worden und da habe
^ selben um der Ruhe und Einigkeit willen angenommen; die X Orte haben zweimal Gesandte nach Berna!^' ^ ^ Mal nichts ausgerichtet, das zweite Mal aber jenen Vertrag von 1602 mit Bern ab-». Üeu haben; Biel habe dazu eingewilliget und die X Orte haben ihn besiegelt und der Bischof könne"> Abrede stellen, daß er um diesen Vertrag gewußt habe; Bern wolle gerne Mittel vernehmen, die demttkl" Vertrag der X Orte und der Ehre Berns unnachtheilig seien. Die Gesandten von Biel
zu ^ ^"dle sich hier um ihre Freiheiten; man habe ihnen stets versprochen, sie bei denselben verbleibengäbe und ihnen gesagt, sie sollen sich durch das Tauschlibell nicht irren lassen; weil nun aber diese Vor-. , ' welche hin sie sich in die Sache eingelassen, sich nicht also erfunden haben, glauben sie auch nichtd»b' ^ hoffen sich mit dem Bischof wohl verständigen zu können und bitten daher dringend, sie
ö" schüzen und schirmen; sie schlagen denen, welche sie von ihren Freiheiten verdrängen wollen, das Rechth ' ^ ^uch reiflicher Berathung geht die Ansicht der Minderheit, nämlich der Orte Zürich, Glarns, Schaff-^ "ud Appenzell A.-Nh. dahin, man solle durch ein freundliches Schreiben Bern ersuchen, es möchte, weilwzTauschhandel so viele Beschwerden und Unrichtigkeiten finden, so daß eine Verständigung kaumhiit ^ Eidgenossen zu Gefallen und seiner eigenen Ehre zu lieb und um weitere Zwietracht zu ver-
^sfe' ^ ^^'ui Tausch abstehen und jeden Theil bei dem Seinen verbleiben lassen; würde es sich, wie mandurn verstehen, so wäre der Sache geholfen, wenn nicht, so soll der Span nach eidgenössischem Brauch^asel erörtert und von diesen entweder gütlich beigelegt oder aber rechtlich entschieden werden.
Di/s dieser Meinung in der Hauptsache an, nur daß es zu einem Schreiben an Bern nicht stimmt.
>v>d der übrigen Orte geht dahin: Weil sich erfinde, daß die Verheißungen einander gar zu sehr
Mittel zu finden ist, wodurch jedem Theil zu dem, was ihm versprochen worden,üen»,s werden kann, und weil kein Theil von seiner Meinung abgehen will und auch dazu durch kein RechtÜütt werden kann, weil endlich der Bischof noch im Bcsiz der Stadt Biel ist, so sollen der Bischof undwucapitel in ruhigem Besiz derselbe», wie von Alters her, verbleiben und es soll dieser Tauschhandel
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